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titleLänderspezifische Anforderungen
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Beschwerden von Kunden*innen des IFD bzw. durch deren Beauftragte können beim LVR-Inklusionsamt oder beim IFD selbst eingehen. Die Beschwerde ist dabei an keine besondere Form gebunden; sie kann per Mail, auf dem Postweg oder auch telefonisch erfolgen. Abhängig vom Adressaten der Beschwerde (LVR-Inklusionsamt oder IFD) gelten die folgenden Vorgehensweisen:

 

Beschwerdeeingang beim LVR-Inklusionsamt

Die Beschwerde über die Arbeit des IFD wird von der regional zuständigen IFD-Koordination bearbeitet. Diese bestätigt der Beschwerdeführerin bzw. dem Beschwerdeführer den Eingang der Beschwerde.

Sie fordert einen schriftlichen Bericht über den aktuellen Sachstand unter Benennung der gewünschten Schwerpunkte und einer Frist bei der Fachaufsicht des betroffenen IFD an. Die IFD-Koordination bewertet diesen Bericht und legt diesen mit einer Handlungsempfehlung der Teamleitung der IFD-Koordination vor.

Gemeinsam werden die weiteren Maßnahmen besprochen und diese durch die IFD-Koordination dem Beschwerdeführer sowie der IFD-Fachaufsicht mitgeteilt.

Die Beschwerde und ein Vermerk über die vereinbarten Maßnahmen werden der IFD-Akte zugeführt.

 

Beschwerdeeingang beim IFD

Der Auftraggeber im Einzelfall sowie das zuständige Inklusionsamt im Rahmen der Strukturverantwortung werden im Beschwerdefall regelhaft informiert. Der Auftraggeber bzw. das LVR-Inklusionsamt entscheiden über das weitere Vorgehen auf der Grundlage ihrer Einzelfall- bzw. Strukturverantwortung (siehe Kapitel 2.2.3 Einzelfallverantwortung).

Sofern im Einzelfall entschieden wird, dass der IFD die Beschwerde bearbeiten soll, erfolgt dies jeweils auf folgender Grundlage:

  • Der IFD im Rheinland hat hierfür ein eigenes Beschwerdemanagement.


1 incomplete Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.

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