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titleLänderspezifische Anforderungen

Die Erstellung individueller Fähigkeits-, Leistungs- und Interessenprofile ist im Schwerpunkt Sicherung regelmäßiger Bestandteil der Integrationsvorbereitung (siehe Kapitel 3.2.5.5).

Die IFD-Fachkräfte im Rheinland erstellen diese insbesondere bei folgenden Anlässen:

  • Veränderung der Auswirkung der Behinderung auf das Potenzial zur Teilhabe am Arbeitsleben,

  • Veränderung der Arbeitsinhalte und Arbeitsorganisation.

Hierbei setzt die IFD-Fachkraft im Einzelfall vorzugsweise folgende Instrumente ein:

  • Profilvergleichsverfahren MELBA,

  • Profilvergleichsverfahren MELBA + MAI,

  • Testverfahren IDA,

  • Strukturiertes Interview.

Die IFD-Fachkräfte im Schwerpunkt Vermittlung sind in den Profilvergleichsverfahren MELBA und MELBA+Mai geschult und können diese im Einzelfall einsetzen bzw. setzen diese gemäß der Beauftragung ein.

Nachfolgende Punkte können weitere Grundlagen des individuellen Fähigkeits-, Leistungs- und Interessenprofils sein:

  • Berufliche und ggf. schulische Anamnese,

  • Klärung der aktuellen gesundheitlichen Situation:

    • Befragung des/der Klienten*in,

    • Sichtung relevanter medizinischer Gutachten,

    • Berücksichtigung des positiven und negativen Leistungsbildes,

    • ggf. Sichtung des Feststellungbescheides der Versorgungsverwaltung.

Das erstellte individuelle Fähigkeits-, Leistungs- und Interessenprofil wird im Beratungsprozess kontinuierlich überprüft und gegebenenfalls angepasst.

 

Die Erstellung individueller Fähigkeits-, Leistungs- und Interessenprofile ist im Schwerpunkt Übergang WfbM – allgemeiner Arbeitsmarkt regelmäßiger Bestandteil der Integrationsvorbereitung (siehe Kapitel 3.2.5.5).

Die IFD-Fachkraft berücksichtigt hierbei im Einzelfall ggf. vorhandene Fähigkeits-, Leistungs- und Interessenprofile, erstellt durch die WfbM bzw. des anderen Leistungsanbieters. Insbesondere die betrieblichen Erfahrungen, z. B. im Praktikum oder auf Außenarbeitsplätzen (BiAP) geben hierzu Aufschluss über individuelle Fähigkeiten, Leistungen und Interessen.

Bei Bedarf einer aktuellen Testung nutzt die IFD-Fachkraft überwiegend IDA.

Die IFD-Fachkraft setzt zur Erstellung eines individuellen Fähigkeitsprofils in eigener Zuständigkeit unter Berücksichtigung des/der Beschäftigten mit einer wesentlichen Behinderung vorrangig MELBA sowie MELBA SL ein.

Das Fähigkeitsprofil wird prozessbegleitend fortgeschrieben bzw. aktualisiert.

Die IFD-Fachkraft überprüft insbesondere zu Beginn der Zusammenarbeit im Einzelfall, ob der Berufswunsch stabil und realistisch erscheint und dem aktuellen Entwicklungsstand entspricht. Sie passt ggf. die Zielrichtung gemeinsam mit dem/der Beschäftigten und den weiteren Prozessbeteiligten an.

Die IFD-Fachkraft überprüft insbesondere bei Wunsch nach einer Ausbildung auf der Grundlage der Erkenntnisse, ob die Fähigkeiten für den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung realistisch erscheinen und bespricht die Erkenntnisse mit dem/der Beschäftigten und ggf. dem Ausbildungsbetrieb (siehe Kapitel 3.2.5.7).

Die abschließende Entscheidung treffen vorrangig der/die Beschäftigte sowie der Ausbildungsbetrieb.

 

Im Schwerpunkt Übergang Schule - Beruf berücksichtigt die IFD-Fachkraft im Rahmen dieses Kapitels insbesondere folgende Grundlage der Landesinitiative KAoA-STAR:

  • Elementbeschreibung SBO 4.3 STAR – Potenzialanalyse,

  • Konkretisierende Hinweise KAoA-STAR – Potenzialanalyse,

  • Elementbeschreibung SBO 4.4 STAR – Feststellung des funktionalen Sehvermögens im Förderschwerpunkt Sehen,

  • Elementbeschreibung SBO 4.5 STAR – Potenzialanalyse im Förderschwerpunkt Sehen,

  • Konkretisierende Hinweise KAoA-STAR – Potenzialanalyse im Förderschwerpunkt Sehen.

In der Jahrgangsstufe 8 bzw. in Förderschulen für Geistige Entwicklung spätestens zu Beginn der Berufspraxisstufe wird die Potenzialanalyse innerhalb oder außerhalb der Schule von Trägern der beruflichen Bildung durchgeführt, die über eine entsprechende Trägerzulassung verfügen. Die Ergebnisse werden individuell ausgewertet und in einem persönlichen Gespräch, an dem die Eltern und der IFD teilnehmen sollten, mit den Schüler*innen besprochen und dann im Portfolioinstrument - z.B. dem Berufswahlpass NRW - dokumentiert.

Darüber hinaus berücksichtigt die IFD-Fachkraft in eigener Zuständigkeit folgende weitere Grundlagen der Landesinitiative KAoA-STAR:

  • Elementbeschreibung SBO 5.2 STAR – Berufsfelderkundungen,

  • Konkretisierende Hinweise KAoA-STAR – Berufsfelderkundungen,

  • Elementbeschreibung SBO 6.3 STAR – Betriebspraktikum,

  • Konkretisierende Hinweise KAoA-STAR - Betriebspraktikum im Block,

  • Elementbeschreibung SBO 6.6 STAR – Langzeitpraktikum,

  • Konkretisierende Hinweise KAoA-STAR - Betriebspraktikum in Langzeit.

 

Die IFD-Fachkraft dokumentiert Verlauf und Ergebnis der Erstellung der individuellen Fähigkeits-, Leistungs- und Interessenprofile in KlifdWeb (siehe Kapitel 4.1.1 Einzelfalldokumentation).


1 incomplete Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.

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