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Um Arbeitgebern eine fachkompetente Unterstützung anbieten zu können, arbeiten die IFD im Rheinland nach behinderungsspezifischen Grundsätzen (siehe Kapitel 2Kapitel 2.1). Dies bedeutet, dass jeweils spezialisierte IFD-Fachkräfte den Arbeitgebern und ihren Mitarbeiter*innen als Ansprechpersonen im Rahmen der Aufgabe dieses Kapitels zur Verfügung stehen. Detaillierte übergeordnete und länderspezifische Anforderungen sind im Kapitel 3Kapitel 3.2.5.7 „Information der Mitarbeiter im Betrieb oder in der Dienststelle über Art und Auswirkungen der Behinderung“ beschrieben. Die IFD-Fachkraft dokumentiert Verlauf und Ergebnis ihrer Information und Beratung in KlifdWeb (siehe Kapitel 4Kapitel |
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Siehe die länderspezifischen Umsetzungshilfen im Kapitel 3Kapitel 3.2.5.7. |