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id | 3 |
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title | Länderspezifische Anforderungen |
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Für Außentermine sind, falls erforderlich und verfügbar, vorrangig Dienst-Pkw zu nutzen. IFD-Standorte, denen keine Dienst-Pkw zur Verfügung stehen, sind private oder öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen, die nach den Bestimmungen der geltenden Dienstanweisungen und des Bundesreisekostengesetzes abgerechnet werden. Näheres ist in entsprechenden Dienstvereinbarungen/Arbeitsanweisungen und trägerinternen Regelungen zu Wege- und Arbeitszeiten und Arbeitsortflexibilisierung (AOF) zu entnehmen. Das Integrationsamt ist bestrebt eine barrierefreie Homepage (www.ifd-brandenburg.de), auf der Informationen zu Angeboten und Leistungen des Integrationsfachdienstes sowie Kontaktmöglichkeiten zu finden sind, zu betreiben. 6 incomplete Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden. |
http://www.ifd-brandenburg.de
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id | 4 |
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title | Länderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung |
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Fahrtenbücher sind entsprechend der Anweisungen zu führen. Es stehen technische Möglichkeiten, z. B. die Nutzung von Videokonferenzen zur Verfügung. Verweis auf Kapitel 3.1.1 Niederschwelliger Zugang 7 incomplete Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden. |