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titleLänderspezifische Anforderungen

Die grundsätzliche Bereitschaft der hessischen Integrationsfachdienste zur Mitarbeit an Modellvorhaben und Projekten ist dargelegt in der

Rahmenvereinbarung über die Leistungen der Integrationsfachdienste in Hessen (§§ 192 ff. SGB IX); Einleitung und

Hessische Rahmenvereinbarung Punkt 6.6 (Modellvorhaben)

Deren jeweils gültige Fassung ist im IFD - Portalder Homepage des LWV-Integrationsamtes eingestellt.

Ob und in welchem Umfang Modellvorhaben durch den Integrationsfachdienst umgesetzt werden, steht in Abhängigkeit zu seinen Ressourcen und Kompetenzen.

Werden mit dem Integrationsamt Aktivitäten in Modellprojekten vereinbart, korrelieren die Umfänge, mit denen das Personal eingesetzt werden kann, mit den in der Dienstleistungsvereinbarung aufgeführten Umfängen für die Regelleistungen.

Darüber hinaus ist die Zusammenarbeit mit weiteren Kooperationspartnern (z. B. SGB II/III-Träger) vor Ort möglich. Das LWV-Integrationsamt ist darüber zu informieren.


1 incomplete Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.  

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