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Jedem Fachberatenden steht ein jährliches Fortbildungsbudget zur Verfügung, dessen zweckgerichtete Nutzung ist mit der Koordination im Integrationsamt abzustimmen. Es werden jährliche Fortbildungspläne erst In den Dienstberatungen der Bereiche berufliche Berufliche Sicherung und Übergang Schule Beruf, die zwei bis drei Mal jährlich stattfinden sollen, werden ebenfalls für die Fachberatenden relevante Themen als Fortbildung oder Vortrag angeboten. Alle Fachberatenden sollen als Basisqualifikation an einer Schulung zur Erstellung einer Fachdienstlichen Stellungnahme (BIH-Schulung) und Rechtliche Aspekte in der Arbeit der Integrationsfachdienste (BIH-Schulung) teilgenommen haben. Fachberatende im Bereich berufliche Sicherung nehmen an einer Schulung zum Diagnosewerkzeug Melba teil. Für Fachberatende im Fachbereich hören, deren Arbeitsverhältnis nicht befristet ist, ist die erfolgreiche Teilnahme an der MOQUA-Schulung der BIH verbindlich. Die Planung der Fortbildung MOQUA erfolgt durch den Koordinator des IFD beim Integrationsamt in Abstimmung mit der BIH.
Fachberatende im Fachbereich hören sollen eine Grundqualifikation in der Deutschen Gebärdensprache (DGS) haben. Fachberatende, die keine Qualifikation als Gebärdensprachdolmetscher haben, sollen die erforderliche DGS-Kompetenz mittels Anfänger- und Vertiefungskursen erlangen und halten, beispielsweise über das Zentrum für Kultur und visuelle Kommunikation der Gehörlosen Berlin / Brandenburg e.V. (ZfK). Dem IFD im Land Brandenburg stehen Multiplikatoren und Supporter für das Klientenverwaltungsprogramm 3In zur Verfügung. Für MS-Teams stehen Multiplikatoren zur Verfügung. |
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