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id3
titleLänderspezifische Anforderungen

Die Grundlage des Berufsorientierungsverfahrens für schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler ist die aktuell geltende Kooperationsvereinbarung zwischen dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport und dem Landesamt für Soziales und Versorgung sowie der Regionaldirektion Berlin – Brandenburg Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit.
Zur Umsetzung des Berufsorientierungsverfahrens wurde ein Ablaufplan entwickelt, dieser ist Bestandteil der Kooperationsvereinbarung.

Der Bereich Übergang Schule-Beruf bei jedem Träger ist nach AZAV zertifiziert.


6 incomplete Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.

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titleLänderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

Die Dokumentation erfolgt im Klientenverwaltungsprogramm 3In.
Zur Ermittlung und Vermittlung von Potenzialen / Schlüsselqualifikationen steht ein umfangreicher Materialpool zur Verfügung, beispielsweise

  • bEO-Materialien im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

  • kukukPlus-

  • Kompetenzinventar.kukukPlus

  • Kompetenzinventar

  • etc.

Die zu verwendenden Vordrucke und Formblätter sind im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Zertifizierungsgruppe abgestimmt und im Klientenverwaltungsprogramm 3In in der Z-Ablage zugänglich hinterlegt.
Zur Orientierung und Visualisierung dient die Prozesskette Berufsorientierungsverfahren, angelehnt an den jeweils geltenden Ablaufplan der Kooperationsvereinbarung.

Es gelten die Regelungen der Arbeitsanweisung ÜSB_Umsetzung_BOV_ AZ-41-I FD-1-2024-ÜSB


7 incomplete Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.