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Das Integrationsamt veranstaltet jährlich eine Trägerberatung zur Information und Auswertung der Arbeit der IFD. Die Fachaufsicht über die Arbeit der IFD wird unter anderem durch regelmäßige Teamleiterberatungen mit den Teamleitenden der IFD Land Brandenburg realisiert. Ergebnisprotokolle dienen der Umsetzung in den regionalen IFD-Teams. Ergänzend gilt die Arbeitsanweisung Personenkreis nach § 192 SGB IX AZ-4I-IFD-9-2024. |