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Der IFD-Träger konkretisiert in Zusammenarbeit mit der IFD-Fachaufsicht und dem LVR-Inklusionsamt die fachliche Einarbeitung der IFD-Fachkraft in einem Einarbeitungsplan. Dort wird festgelegt, welche fachspezifischen Inhalte der eingestellten IFD-Fachkraft vermittelt werden. Es werden die Verantwortlichkeiten bestimmt und die Termine bzw. Zeitfenster festgelegt.
Hierbei werden unter Berücksichtigung des Aufgabenschwerpunkts unter anderem folgende fachliche Themen berücksichtigt:
Des Weiteren erwirbt die IFD-Fachkraft im Rahmen der Einarbeitung Grundlagenkenntnisse zu folgenden Themen:
Der Träger ermöglicht der IFD-Fachkraft die Teilnahme an den Grundlagenschulungen des LVR-Inklusionsamtes. Die IFD-Fachkraft beteiligt sich an dem relevanten Arbeitskreis der IFD-Fachkräfte im Rheinland. Der Träger ermöglicht der IFD-Fachkraft ihre Teilnahme. Die fachliche Einarbeitung wird mit der IFD-Fachkraft prozessbegleitend reflektiert, ggf. modifiziert bzw. fortgeschrieben. Der Stand der fachlichen Einarbeitung wird zum Ende der Probezeit durch den Träger und die IFD-Fachaufsicht gemeinsam mit der IFD-Fachkraft ausgewertet. Das LVR-Inklusionsamt wird über den Stand informiert.Die Anforderungen sind in folgenden Dokumenten geregelt und detailliert ausgeführt:
Deren jeweils gültige Fassungen sind im ‚IFD-Portal‘ der Homepage des LWV-Integrationsamtes eingestellt. Die Fallverantwortung in der Einarbeitung liegt bei der/dem Einarbeitenden und der Leitung des IFD. |
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Dokumente mit Gültigkeit in NRW:
Dokumente des LVR: Curriculum des LVR-Inklusionsamtes für IFD-Fachberaterinnen und Berater, Stand: 07.2018 Beteiligung von Integrationsfachdiensten bei der Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben im Rheinland, Grundsätze und Richtlinien des Integrationsamtes des Landschaftsverbandes Rheinland, Stand: Juli 2005 Leitfaden Fachdienstliche Stellungnahmen der Integrationsfachdienste im Auftrag des LVR-Inklusionsamtes/der Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben im Rheinland, Stand: Oktober 2021 Empfehlung des LVR-Integrationsamtes zur Förderung eines Jobcoachings (Betriebliches Arbeitstraining), Stand: 25. Juni 2021 Vorgehenskonzept für die Mehrfachbetreuung bei Hör-/Seheinschränkungen im Bereich Sicherung § 185 Abs. 2 SGB IX, Stand: Mai 2019 Zur Einarbeitung sollte ein Hospitationstag im Integrationsamt gehören, der mit dem zuständigen Regionalmanagement vereinbart werden kann. Für IFDoQu gibt es ein Schulungskonzept IFDoQu für neue Mitarbeiter im IFD, welches im IFD Portal eingestellt ist |