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titleLänderspezifische Anforderungen

Öffentlichkeitsarbeit

Der Integrationsfachdienst (IFD) macht in enger Abstimmung mit dem LVR-Inklusionsamt sein Angebot bei allen einschlägigen Stellen bekannt und leistet hierzu die erforderliche Öffentlichkeitsarbeit. Diese beinhaltet insbesondere die Pressearbeit, die Durchführung von Veranstaltungen sowie die Internetpräsenz.

Die Öffentlichkeitsarbeit in der Zuständigkeit des IFD gemäß Kapitel 2.3.1 führt dieser unter Berücksichtigung der LVR-Eckpunkte für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit selbstständig durch.

Er wendet hierbei regelmäßig die Vorgaben des LVR-Inklusionsamtes zur Öffentlichkeitsarbeit an und nutzt die gemeinsamen Materialien (Logo, Kopfbögen, Flyer, Informationsmaterialien, etc.).

Die Nutzung des jeweils aktuellen IFD-Logos einschließlich des Claims „Im Auftrag des LVR-Inklusionsamtes“ ist zwingend.

Auf das LVR-Inklusionsamt als Auftraggeber ist immer angemessen hinzuweisen.

Der IFD verwendet immer an den Stellen, an denen er über das Angebot von KAoA-STAR informiert, die Logos der Vereinbarungspartner gemäß der verbindlichen Logoleiste (siehe Downloadbereich KlifdWeb).

Der IFD verpflichtet sich zur Öffentlichkeitsarbeit über das Angebot des IFD. Er äußert sich hierbei im Rahmen seines gesamten Auftrags.

Die geplante Öffentlichkeitsarbeit wird im Vorfeld mit dem LVR-Inklusionsamt abgestimmt; Presseartikel werden nach Erscheinen dem LVR-Inklusionsamt zur Kenntnisnahme zur Verfügung gestellt.

Bei Veranstaltungen im kommunalpolitischen Rahmen informiert der IFD das LVR-Inklusionsamt im Vorfeld (Vorlauf zwei bis drei Wochen).

Der Internetauftritt eines IFD ist so zu gestalten, dass dieser für die Anwender*innen (mit und ohne Einschränkungen) barrierearm und im Idealfall barrierefrei ist. 

Der Internetauftritt eines IFD im Rheinland richtet sich nach den Empfehlungen des LVR-Inklusionsamtes.

Die wichtigsten Informationen sollen in DGS-Videos mit Untertext verfügbar sein.

Hierzu verlinkt der IFD im Rheinland seinen Internetauftritt auf die Internetseiten „IFD-Beratung für hörbehinderte Menschen im Rheinland“.

Die Verlinkung auf den Internetauftritt des IFD Sehen wird ebenfalls empfohlen.

Netzwerkarbeit

Der IFD beachtet, dass der Zusammenarbeit mit folgenden Akteuren eine besondere Bedeutung zukommt:

  • Kammern (IHK, HWK, LWK) und Arbeitgeberverbänden,

  • Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben bzw. Fachstellen für behinderte Menschen im Beruf,

  • Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (§ 185a SGB IX),

  • Rehabilitationsträger,

  • Werkstätten für behinderte Menschen und andere Leistungsanbieter,

  • Trägern der Unterstützten Beschäftigung (InBeQ).

Er vernetzt sich mit diesen und leistet eine regelmäßige und kooperative Netzwerkarbeit.

Der IFD initiiert bzw. beteiligt sich an für ihn relevanten „Runden Tischen“ in der Region.

Netzwerkarbeit im Schwerpunkt Übergang Schule-Beruf

In gemeinsamer Verantwortung setzen das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW), das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW), die Regionaldirektion der Bundes-agentur für Arbeit des Landes Nordrhein-Westfalen (RD NRW) sowie die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) die Landesinitiative KAoA-STAR um. Es besteht eine enge Kooperation mit den 53 kommunalen Koordinierungsstellen der Landesinitiative KAoA und den zuständigen Schulaufsichten.

Eine gelingende Netzwerkarbeit ist daher von besonderer Bedeutung.

Der IFD berücksichtigt im Rahmen der Berufsorientierung insbesondere folgende Netzwerke:

  • Regionale Netzwerktreffen/Runde Tische,

  • Arbeitskreise der Studien- und Berufswahlkoordinatoren,

  • Elterninformationsveranstaltungen,

  • Regionaler Koordinierungsausschuss,

  • Netzwerke der Unternehmer (z. B. Unternehmerfrühstück),

  • Fachtage der IFD,

  • Fachkräftetreffen der IFD

Die Anforderungen sind in folgenden Dokumenten geregelt und detailliert ausgeführt:

  • Rahmenvereinbarung über die Leistungen der Integrationsfachdienste in Hessen (§§ 192 ff. SGB IX); Punkt 7 und 8

Deren jeweils gültige Fassung ist im ‚IFD-Portal‘ der Homepage des LWV-Integrationsamtes eingestellt.

Die Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit ist ein wichtiger Baustein der IFD-Arbeit. Dazu gehört ein kontinuierlicher Auftritt in der Öffentlichkeit sowie einheitliche Wahrnehmung der hessischen Dienste mit einem Corporate Design.

Grundsätzlich gibt es im jeweiligen regionalen Kontext große Unterschiede und Besonderheiten. Es obliegt dem Integrationsfachdienst unter den spezifischen Bedingungen auf sein Angebot aufmerksam zu machen, Netzwerkpartner zu gewinnen und sich damit in der Region kontinuierlich fachlich angemessen zu platzieren und zu präsentieren.
Deshalb wird in der Dienstleistungsvereinbarung eine Konkretisierung notwendiger und angemessener Aktivitäten in der Region in Form eines Aktivitätenplanes vorgenommen. Der Aktivitätenplan ist jährlich vom Integrationsfachdienst zu aktualisieren und dem Integrationsamt spätestens zu Beginn des neuen Jahres vorzulegen. Die Ergebnisse und Zielerreichungsgrad werden in den Jahresgesprächen regelhaft thematisiert.

Sind in einer Region mehrere Integrationsfachdienste tätig, so tritt anstelle des Aktivitätenplans eine abgestimmte und unterschriebene Kooperationsvereinbarung zwischen den Integrationsfachdiensten.

Die vorherigen Regelungen gelten analog.


1 incomplete Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.

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titleLänderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

Dokumente des LVR:

  • Eckpunkte für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der IFD im Rheinland, Stand: 25.11.2021

  • Empfehlungen des LVR-Inklusionsamtes für den Internetauftritt der Integrationsfachdienste im Rheinland, Stand 03.05.2019

  • Informationen zur Verwendung der Dateien mit dem (aktualisierten) Logo für die IFD im Rheinland

  • Informationen zur Verwendung der Dateien für die Erstellung von Briefbogen für die IFD im Rheinland

  • Informationen zur Verwendung der Dateien für die Erstellung von Visitenkarten für die IFD im Rheinland

  • Vorschlag zur Gestaltung der E-Mail-Signatur („E-Mail-Abbinder“) für die IFD im Rheinland

  • Empfehlungen des LVR-Inklusionsamtes für den Internetauftritt der Integrationsfachdienste im Rheinland, Stand: 03.05.2019

    Mediendateien zum einheitlichen Corporate Design sowie Präsentationen sind im IFD-Portal bereitgestellt.


    2 incomplete Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.