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titleLänderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

Dokumente mit Gültigkeit in NRW:

  • Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit der Justizverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen mit den Integrationsämtern des Landschaftsverbandes Rheinland und des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe: Stand: 01.07.2014,

  • Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen mit den Integrationsämtern des LVR und LWL, Stand: 01.04.2016.

  • Vereinbarung der Landesakteure zur Umsetzung von STAR im Rahmen des Landesvorhabens „Kein Abschluss ohne Anschluss - KAoA“, Stand: August 2020

Dokumente des LVR:

  • Landschaftsverbandsinterne Verwaltungsabsprachen mit den Fachbereichen Eingliederungshilfe und Inklusionsamt zur Umsetzung und Erweiterung des gesetzlichen Budgets für Arbeit gemäß § 61 SGB IX unter den Namen „LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion“

  • Richtlinie „LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion, Stand: 01.01.2022

  • Interne Umsetzungshilfe über die IFD-Beteiligung im Rahmen des Programms „Zuverdienst“

    Es gibt hessenweite, spezifische oder regionale Modellvorhaben, die das LWV-Integrationsamt in Kooperation mit den Integrationsfachdiensten durchführt. Aktuell hier zu nennen sind

    • HePAS (Hessisches Perspektivprogramm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen, Beteiligung der Integrationsfachdienste im Rahmen der Heranführung und Begleitung) (vgl. 3.2.6 Regionale Sonderprogramme)

    • Erprobungsmodul 11 Betriebliche Maßnahmen zur Seelischen Gesundheit am Arbeitsplatz

    Weitere Informationen dazu auf der Homepage des LWV-Integrationsamtes und dem IFD-Portal.


    2 incomplete Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.