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Ein Audit kann durch eigene Kräfte (des Trägers) als internes Audit (= Selbstbewertung) und externes Audit (unparteilich und objektiv) durchgeführt werden. Diese Konstellation resultiert daraus, dass sowohl der Träger des Integrationsfachdienstes als auch die Leistungsträger (aufgrund ihrer Fachaufsicht, fachlichen Leitung bzw. rechtlichen Verantwortung) letztendlich die Prozess-, Struktur- und Ergebnisqualität zu prüfen haben. Insgesamt ist es entscheidend, dass unter der übergeordneten Zielsetzung der kontinuierlichen Verbesserung der Arbeit ein systematischer Informationsaustausch zwischen den Ebenen Mitarbeiter, Träger und Leistungsträger stattfindet. Für eine Zertifizierung, z. B. nach AZAV oder DIN ISO  9001DIN ISO 9001, ist das externe Audit durch einen beauftragten Auditor Voraussetzung.