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Durch die Unterstützung des Integrationsfachdienstes soll das betriebliche Ausbildungsverhältnis stabilisiert und ein erfolgreicher Ausbildungsabschluss sichergestellt werden. Zur Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses gehört insbesondere die Begleitung des Auszubildenden im betrieblichen Alltag und in der Berufsschule. Regelmäßige Gespräche mit den zuständigen Personen des Ausbildungsbetriebes und der Berufsschule dienen dem frühzeitigen Erkennen möglicher Schwierigkeiten und der sich daraus ergebenen Handlungsbedarfe. Um einen reibungslosen Ablauf und Erfolg der Ausbildung zu ermöglichen, kann der Ausbildungsbetrieb bei der Verwaltung und der Organisation der Ausbildung die erforderlichen Hilfestellungen durch den Integrationsfachdienst erhalten. Der Integrationsfachdienst unterstützt den Ausbildungsbetrieb während der betrieblichen Ausbildung insbesondere durch:
Gemäß der Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung kommen, um die Belange der behinderten Menschen bei der Durchführung der Prüfung zu berücksichtigen, in Betracht:
Nach der Rahmenregelung für die Ausbildung von Menschen mit Behinderung gemäß § 66 BBiG bzw. § 42m HwO des BiBB-Hauptausschusses haben Ausbilder eine zusätzliche behindertenspezifische Qualifikation in ausgewählten Kompetenzfeldern nachzuweisen. Die rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation des Ausbilders (ReZA) kann entfallen, wenn behinderungsspezifisch geschultes Personal des Integrationsfachdienstes mit ReZA-Nachweis die Ausbildung fachlich begleitet. |
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