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Damit schwerbehinderte Menschen am Arbeitsleben teilhaben können, ist es entscheidend, dass diese auf einem für sie geeigneten Arbeitsplatz beschäftigt werden. Besonders geeignet für schwerbehinderte Menschen sind z. B. Arbeitsplätze, die
Bei der Erschließung geeigneter Arbeitsplätze kann der Integrationsfachdienst sowohl auf ihm bereits bekannte Betriebe, die zum Beispiel Arbeitsnehmer mit Schwerbehinderung beschäftigen, als auch auf Betriebe, zu denen bisher kein Kontakt besteht, zugehen. Dabei kann sich die Erschließung geeigneter Arbeitsplätze sowohl auf den Bereich der Vermittlung als auch auf den Bereich der Sicherung beziehen. Letzteres ist z. B. der Fall, wenn der Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung die bisherige Tätigkeit aufgrund der Behinderung nicht mehr ausüben kann. Die Akquise einstellungsbereiter Betriebe und Dienststellen ist ein wesentliches Element bei der Vermittlung von schwerbehinderten Menschen auf einen Arbeitsplatz des allgemeinen Arbeitsmarktes. Um die Kontaktaufnahme insbesondere zu einem Betrieb, zu dem bisher kein Kontakt bestand, erfolgreich zu gestalten, ist es sinnvoll, sich vorab zu informieren, ob der Betrieb bzw. die Dienststelle bereits schwerbehinderte Menschen beschäftigt und ob eine Schwerbehindertenvertretung und/oder ein Betriebs- oder Personalrat vorhanden ist. Gleiches gilt auch für Hinweise auf das Vorhandensein eines betrieblichen Gesundheitsmanagements, die erfolgreiche Durchführung von BEM-Verfahren sowie generelle Hinweise auf das Engagement des Betriebes/der Dienststelle für Arbeitnehmer. Idealerweise sollte nach einer erfolgreichen Kontaktaufnahme mit dem Betrieb/der Dienststelle ein persönliches Informationsgespräch vereinbart werden mit dem Ziel, die Einstellungs- und Kooperationsbereitschaft zu klären bzw. zu fördern. Die Zusendung von geeignetem Informationsmaterial im Vorfeld oder im Anschluss an ein Gespräch kann sich hierbei nach Absprache mit dem Betrieb bzw. der Dienststelle als hilfreich erweisen. Erwägt der Betrieb bzw. die Dienststelle die Beschäftigung eines schwerbehinderten Menschen, vereinbart der Integrationsfachdienst mit dem Betrieb bzw. der Dienststelle seinen Unterstützungsauftrag in diesem Prozess. Auch im Zuge von Umsetzungen und Versetzungen auf einen, den Fähigkeiten entsprechenden Arbeitsplatz kann der Integrationsfachdienst schwerbehinderte Menschen und deren Arbeitgeber bei der Erschließung geeigneter Arbeitsplätze unterstützen. Da der schwerbehinderte Beschäftigte nach § 164 SGB IX einen Anspruch auf eine Beschäftigung hat, die seinen Fähigkeiten gerecht wird, kann der Integrationsfachdienst mit seinen Fachkenntnissen den Arbeitgeber bei der Prüfung, ob ein Arbeitsplatz, den Fähigkeiten entsprechend, im selben Betrieb oder Unternehmen im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten gegeben ist, begleiten. Dies schließt auch den Aspekt der Anpassung der Aufgaben des schwerbehinderten Beschäftigten ein. Der Integrationsfachdienst informiert und berät in diesem Zusammenhang, wie Bildungsmaßnahmen, eine behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes und/oder eine Umorganisation der Arbeit eine, den Fähigkeiten entsprechende Beschäftigung ermöglichen können. |
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