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Zu den Aufgaben der Integrationsfachdienste gehört es, schwerbehinderte Menschen auf die vorgesehenen Arbeitsplätze vorzubereiten. Die Vorbereitung des schwerbehinderten Menschen auf einen erschlossenen Arbeitsplatz ist Voraussetzung für eine gelingende Integration. Sie erfolgt zielgerichtet und kann in Abstimmung mit dem Auftraggeber auch die Einschaltung weiterer Dritter beinhalten. In Kooperation mit dem Klienten ist zunächst abzuklären, wo die Fähigkeiten und Fertigkeiten des Klienten, aber auch die Defizite in Bezug auf die Anforderungen des vorgesehenen Arbeitsplatzes liegen. Bei der Ausführung der Leistungen berücksichtigt der Integrationsfachdienst im Besonderen die Vorgaben nach § 17 SGB I. Der Integrationsfachdienst dokumentiert Verlauf und Ergebnis (siehe Kapitel 4.1.1 Einzelfalldokumentation). Länderspezifische Anforderungen sind zu prüfen. |
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