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Für AZAV-zugelassene IFD siehe Anhang. |
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Der Integrationsfachdienst Inklusionsfachdienst richtet auf der Grundlage der Vorgaben des Integrationsamtes Inklusionsamtes als Element der Qualitätssicherung ein Beschwerdemanagement ein und informiert das Integrationsamt Inklusionsamt im Beschwerdefall gemäß dieser Vorgaben. Länderspezifische Anforderungen sind zu prüfen. |
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Die Bearbeitung von Beschwerden durch das Integrationsamt Inklusionsamt und den Integrationsfachdienst Inklusionsfachdienst ist ein wesentlicher Baustein zur Sicherung und kontinuierlichen Weiterentwicklung der Qualität der fachdienstlichen Arbeit. Ziel des Integrationsfachdienstes Inklusionsfachdienstes sollte es zunächst sein, möglichst wenig Anlass für Beschwerden zu liefern. Kommt es zu Beschwerden, so können sich diese wie folgt auswirken:
Ein Beschwerdemanagement kann unterschiedliche Beiträge zum Erfolg des Integrationsfachdienstes Inklusionsfachdienstes leisten. Es
Das Beschwerdemanagement des Integrationsfachdienstes Inklusionsfachdienstes kann die Zufriedenheit der internen und externen Kunden verbessern. Dies erfolgt dadurch, dass der Kunde in einer Situation, in der er unzufrieden ist und eine negative Haltung gegenüber dem Integrationsfachdienst Inklusionsfachdienst entwickelt hat, durch eine lösungsorientierte Behandlung seines Anliegens in Form der Beschwerde einen positiven Eindruck erhält. Eine begründete Stellungnahme kann, sofern eine Beschwerde nicht „gelöst“ werden kann, zum Verständnis beitragen und so die Unzufriedenheit mindern. Der Integrationsfachdienst Inklusionsfachdienst muss gegenüber seinen Kunden jederzeit zeigen, dass er Beschwerden annimmt und ihre Meinung schätzt. Er sollte sichtbar machen, wie er mit Beschwerden umgeht. Der Integrationsfachdienst Inklusionsfachdienst informiert hierüber zum Beispiel im persönlichen Gespräch sowie auf der Webseite des IntegrationsfachdienstesInklusionsfachdienstes. Der Kunde sollte bei Bedarf leicht erkennen, dass er sich beschweren und an wen er die Beschwerde richten kann. Die Beschwerdeinstrumente werden auf der Grundlage der Vorgaben des Integrationsamtes Inklusionsamtes konkretisiert. Grundsätzlich kann jeder Mitarbeiter des Integrationsfachdienstes Inklusionsfachdienstes die Anlaufstelle für eine Beschwerde sein. Deshalb müssen die Mitarbeiter des Fachdienstes wissen, wie sie mit Beschwerden umgehen und welchen Prozess sie im Integrationsfachdienst Inklusionsfachdienst auslösen müssen. Wenn eine Beschwerde beim Integrationsfachdienst Inklusionsfachdienst eingeht, muss diese aufgenommen werden. Der Kunde erhält eine Information, wie mit seiner Beschwerde umgegangen wird. Auf keinen Fall darf der Integrationsfachdienst Inklusionsfachdienst die Beschwerde zurückweisen. Der Kunde sollte die Zusage erhalten, dass eine Lösung des Problems angestrebt wird. Dabei sollte der Kunde die Information erhalten, in welchem Zeitraum er mit einer Rückmeldung rechnen kann. Je nach Art der Beschwerde wird der Prozess zur Lösung ausgelöst. Hierbei ist zu unterscheiden, ob es sich z. B. um eine Bagatellbeschwerde, prozessbezogene Beschwerde oder um eine kritische, juristisch relevante Beschwerde handelt. Ein Beschwerdemanagement muss für die Mitarbeiter des Integrationsfachdienstes Inklusionsfachdienstes Handlungsanweisungen enthalten, welche Aktionen von ihnen im Fall einer Beschwerde gefordert sind und an wen sie sich bezüglich der Problembearbeitung zu wenden haben. Die Beschwerde ist regelmäßig zur inhaltlichen Bewertung an die Leitung des Integrationsfachdienstes Inklusionsfachdienstes weiterzuleiten. Im nächsten Schritt wird der Prozess der Beschwerdebearbeitung durchlaufen. Zunächst wird bewertet, um welche Art der Beschwerde es sich handelt. Auch negative Rückmeldungen aus Kundenbefragungen sind als Beschwerden zu werten. Der Kunde erhält innerhalb des zugesagten Zeitraums eine Rückmeldung über die vereinbarten Maßnahmen, Absprachen und Lösungsansätze, die zur Wiederherstellung seiner Zufriedenheit führen sollen. Beschwerden und die damit verbunden Beschwerdegründe sollten systematisch erfasst und ausgewertet werden. Nur so kann ein Integrationsfachdienst Inklusionsfachdienst erkennen, wo möglicherweise systemische Fehler oder Schwachstellen vorliegen. |
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