...
Panelbox | ||||
---|---|---|---|---|
| ||||
Eine Krise mit Auswirkung auf das Beschäftigungsverhältnis definiert sich für die IFD im Rheinland wie folgt: Die Arbeitsfähigkeit mit der Erfüllung der arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitsleistung einer/eines Beschäftigten mit Schwerbehinderung liegt aufgrund eines akut eskalierenden Konfliktes erheblich unterhalb der üblich gezeigten Leistung und bedarf aus Sicht des zuständigen Leistungsträgers einer außerbetrieblichen Intervention zur Behebung. Ebenso kann das Verhalten der/des schwerbehinderten Beschäftigten negative, störende Auswirkungen auf den Betriebsfrieden haben. In beiden Fällen führen die bisherigen Bewältigungsmechanismen zu keiner Befriedung des Konflikts. Der Ursprung der Krise kann wie folgt angesiedelt sein:
Der IFD-Fachkraft versteht ihre Aufgaben in dem Arbeitsfeld der psychosozialen Begleitung und Krisenintervention folgendermaßen:
Die Intervention kann erfolgen durch:
Bei Bedarf bezieht die IFD-Fachkraft interne Fachkräfte mit Spezialisierung in die Beratung ein (z. B B. Psychologinnen und Psychologen im Bereich der Hörbehinderung, IFD-Fachkräfte im Bereich Menschen mit erworbener Hirnschädigung etc.). Zur Vorgehensweise in der psychosozialen Begleitung und Krisenintervention gehört:
Die psychosoziale Begleitung schließt auch die fachdienstliche Betreuung während einer Wiedereingliederung des/der Klienten*in nach Krankheit mit ein. Die IFD-Fachkraft berücksichtigt im Rahmen der stufenweisen Wiedereingliederung nach § 44 SGB IX § 44 SGB IX die vorrangige Zuständigkeit seiner Beteiligung durch den zuständigen Rehabilitationsträger, insbesondere die der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (siehe Kapitel 2Kapitel 2.2.2 Beauftragung durch Rehabilitationsträger). Der IFD im Rheinland kann im Einzelfall nachrangig durch das LVR-Inklusionsamt beauftragt werden (siehe länderspezifische Umsetzungshilfe „Vorgehenskonzept zur Erbringung von Unterstützungsleistungen durch den Integrationsfachdienst im Rahmen einer Stufenweisen Wiedereingliederung im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung“). Die IFD-Fachkraft berücksichtigt, dass das Kerngeschäft des IFD folgende Fachgebiete nicht umfasst:
Die IFD-Fachkraft dokumentiert Verlauf und Ergebnis der Psychosozialen Betreuung und Krisenintervention in KlifdWeb (siehe Kapitel 4Kapitel 4.1.1 Einzelfalldokumentation). |
...