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titleLänderspezifische Anforderungen

Die Anforderungen sind in folgenden Dokumenten geregelt und detailliert ausgeführt:

  • Rahmenvereinbarung über die Leistungen der Integrationsfachdienste in Hessen (§§ 192 ff. SGB IX); Punkt 7 und 8§§ 192 ff. SGB IX); Punkte 7 und 8

Deren jeweils gültige Fassung ist im ‚IFD-Portal‘ der Homepage des LWV-Integrationsamtes eingestellt.

Die Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit ist ein wichtiger Baustein der IFD-Arbeit. Dazu gehört ein kontinuierlicher Auftritt in der Öffentlichkeit sowie einheitliche Wahrnehmung der hessischen Dienste mit einem Corporate Design.

Grundsätzlich gibt es im jeweiligen regionalen Kontext große Unterschiede und Besonderheiten. Es obliegt dem Integrationsfachdienst unter den spezifischen Bedingungen auf sein Angebot aufmerksam zu machen, Netzwerkpartner zu gewinnen und sich damit in der Region kontinuierlich fachlich angemessen zu platzieren und zu präsentieren.
Deshalb wird in der Dienstleistungsvereinbarung eine Konkretisierung notwendiger und angemessener Aktivitäten in der Region in Form eines Aktivitätenplanes vorgenommen. Der Aktivitätenplan ist jährlich vom Integrationsfachdienst zu aktualisieren und dem Integrationsamt spätestens zu Beginn des neuen Jahres vorzulegen. Die Ergebnisse und Zielerreichungsgrad werden in den Jahresgesprächen regelhaft thematisiert.

Sind in einer Region mehrere Integrationsfachdienste tätig, so tritt anstelle des Aktivitätenplans eine abgestimmte und unterschriebene Kooperationsvereinbarung zwischen den Integrationsfachdiensten.

Die vorherigen Regelungen gelten analog.


1 incomplete Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.

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