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titleLänderspezifische Anforderungen

Die Dokumentation der Integrationsfachdienste (IFD) im Rheinland erfolgt nach einheitlichen Kriterien. Dazu stellt das LVR-Inklusionsamt den IFD das einheitliche EDV-gestützte Dokumentationssystem KlifdWeb zur Verfügung.

Der technische Umgang ist im Online-Handbuch zu KlifdWeb umfassend beschrieben.

Die IFD berücksichtigen die Handlungs- und Geschäftsanweisung zu KlifdWeb. Diese stellt das Bindeglied zwischen dem technischen Handbuch und den fachlichen Rahmenbedingungen her, indem sie die fachlichen Anforderungen an die Dokumentation regelt.

Zur Sicherstellung einer fehlerfreien Dokumentation sind durch die IFD auch die fachlichen Hinweise in den Hilfetexten von KlifdWeb (siehe https://klifdweb.de/kapitel-4-7-hilfetexte) zu beachten.

Die IFD dokumentieren jeweils regelmäßig die Stammdaten, Verlauf und Ergebnis ihrer Beteiligung in den KASSYS-Kernprozessen:

  • 3.1 Vorgelagerte Klärungsprozesse (siehe Kapitel 3Kapitel 3.1.2),

  • 3.2 Individuelle Unterstützungsprozesse (siehe Kapitel 3Kapitel 3.2.1 bis 3bis 3.2.6 einschließlich der Kapitel 3Kapitel 3.2.5.1 bis 3bis 3.2.5.10),

  • 3.3 Information und Beratung der Arbeitgeber (siehe Kapitel 3Kapitel 3.3.1 bis 3bis 3.3.3 einschließlich der Kapitel 3Kapitel 3.3.1.1 und 3und 3.3.1.2),

  • 3.4 Beteiligung im Verwaltungsverfahren (siehe Kapitel 3Kapitel 3.4.1 bis 3bis 3.4.3).


6 incomplete Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.

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