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In Hessen werden alle gesetzlichen Leistungen des Integrationsfachdienstes im Dokumentationssystem IFDoQu (IFD – Dokumentation – Qualitätssicherung) erfasst. Für die Leistungen, die im Auftrag des Integrationsamtes erbracht werden, dient IFDoQu im Dialogverfahren zur Anzeige, Beauftragung, Falldarstellung und Vorbereitung der Rechnungslegung. Die Anforderungen sind in folgendem Dokument geregelt und detailliert ausgeführt:
Der Integrationsfachdienst gewährleistet, dass neue Mitarbeiter in die Dokumentation gründlich eingearbeitet werden. Dabei steht für die Dokumentation mit IFDoQu das zur Verfügung. Die Dokumentation für das Integrationsamt beinhaltet neben der fachlichen und inhaltlichen Darlegung der Leistung die Erfassung der aufgewandten Fachleistungsstunden.
Die jeweils gültige Fassung ist im ‚IFD-Portal‘ der Homepage des LWV-Integrationsamtes eingestellt. Eine einheitliche und den Dokumentationsanforderungen entsprechende Dokumentation bestimmt die Datenqualität. Die Einhaltung und Plausibilisierung sind gemeinsames Anliegen von LWV Integrationsamt und Integrationsfachdienst, um über ein Fallcontrolling und Berichtssystem Aussagen über die Leistungsfähigkeit und Effizienz treffen zu können. Die Kommunikation von Eingabefehlern und Fehldokumentationen zwischen Integrationsfachdienst und Integrationsamt tragen ebenfalls dazu bei, die Dokumentationsqualität zu sichern bzw. zu verbessern. |
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