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titleLänderspezifische Anforderungen

In Hessen werden alle gesetzlichen Leistungen des Integrationsfachdienstes im Dokumentationssystem IFDoQu (IFD – Dokumentation – Qualitätssicherung) erfasst.
Als webbasiertes Verfahren stehen die Daten dem Integrationsamt in seiner Eigenschaft als Strukturverantwortliche unter Beachtung des geltenden Datenschutzes zur weiteren Nutzung bzw. Auswertung zur Verfügung.
Leistungs- und Prozessdaten anderer Leistungsträger sind dem Integrationsamt dabei nur anonym zugänglich.

Für die Leistungen, die im Auftrag des Integrationsamtes erbracht werden, dient IFDoQu im Dialogverfahren zur Anzeige, Beauftragung, Falldarstellung und Vorbereitung der Rechnungslegung.

Die Anforderungen sind in folgendem Dokument geregelt und detailliert ausgeführt:

  • Fachliche Anforderungen zur Dokumentation mit IFDoQu

Der Integrationsfachdienst gewährleistet, dass neue Mitarbeiter in die Dokumentation gründlich eingearbeitet werden. Dabei steht für die Dokumentation mit IFDoQu das

zur Verfügung.
Die jeweils gültigen Fassungen sind im ‚IFD-Portal‘ der Homepage des LWV-Integrationsamtes eingestellt.

Die Dokumentation für das Integrationsamt beinhaltet neben der fachlichen und inhaltlichen Darlegung der Leistung die Erfassung der aufgewandten Fachleistungsstunden.
Dabei wird unterschieden zwischen „unmittelbaren“ und „mittelbaren“ Tätigkeiten.
Die Anforderungen dazu sind geregelt und detailliert ausgeführt in der

  • Rahmenvereinbarung über die Leistungen der Integrationsfachdienste in Hessen (§§ 192 ff. SGB IX); Punkt 6.2

Die jeweils gültige Fassung ist im ‚IFD-Portal‘ der Homepage des LWV-Integrationsamtes eingestellt.

Eine einheitliche und den Dokumentationsanforderungen entsprechende Dokumentation bestimmt die Datenqualität. Die Einhaltung und Plausibilisierung sind gemeinsames Anliegen von LWV Integrationsamt und Integrationsfachdienst, um über ein Fallcontrolling und Berichtssystem Aussagen über die Leistungsfähigkeit und Effizienz treffen zu können.
Ein Berichtssystem als Zusatztool von IFDoQu gibt dem Integrationsamt und dem Integrationsfachdienst Auswertungsmöglichkeiten.

Die Kommunikation von Eingabefehlern und Fehldokumentationen zwischen Integrationsfachdienst und Integrationsamt tragen ebenfalls dazu bei, die Dokumentationsqualität zu sichern bzw. zu verbessern.

6 incomplete 6 complete Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.

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