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Aus der Vereinbarung mit dem Träger ergibt sich, dass die Teilnahme der Fachkräfte an Fortbildungen sicherzustellen ist. Grundsätzlich sind die Kosten aus der Sachkostenpauschale zu tragen. Kosten für BIH-Fortbildungen und DGS-Grundkurse werden außerhalb der Sachkostenpauschale erstattet. Das Integrationsamt konzipiert im Bedarfsfall eigene Fortbildungsveranstaltungen zu konkreten Fachthemen und sorgt planerisch, organisatorisch und finanziell für deren flächendeckende Durchführung. Bezüglich Weiterbildungen entscheidet das Integrationsamt im Einzelfall über eine Beteiligung an den Kosten nach Vorlage eines begründeten Antrages durch den Träger. |
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