...
Panelbox | ||||
---|---|---|---|---|
| ||||
Die personelle Ausstattung des Integrationsfachdienstes richtet sich nach den regional und fachlich maßgeblichen Gesichtspunkten. Die Fachkräfte sollten über Erfahrungen mit dem zu beratenden und unterstützenden Personenkreis verfügen. Die konkreten fachlichen Anforderungen bestimmen sich nach § 195 SGB IX i. V. m. § 28 Absatz 2 SchwbAV. Bei der Auswahl des Fachpersonals wird die Berücksichtigung von schwerbehinderten Menschen, insbesondere schwerbehinderten Frauen, begrüßt. Bei Neueinstellungen wird der Integrationsfachdienst gebeten, die aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen jedenfalls des präferierten Bewerbers dem Integrationsamt vor Einstellung in ein Beschäftigungsverhältnis zum Abgleich mit den Anforderungen an die Qualität nach KASSYS zu überlassen. Eine Beschäftigung von Fachpersonal in Teilzeit mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von unter 15 Stunden ist analoger Anwendung von § 185 Absatz 2 Satz 3 SGB IX nicht zulässig. Eine etwaige personelle Binnendifferenzierung nach den verschiedenen Tätigkeitsschwerpunkten aufgrund regionaler Gesichtspunkte oder dienstlicher Erfordernisse obliegt vollumfänglich dem Integrationsfachdienst selbst. Grundsätzlich sollte dem Integrationsfachdienst im Bedarfsfalle eine höhere Flexibilität in der Sicherstellung der Aufgabenwahrnehmung ermöglicht werden, eine Zuweisung von mehr als zwei Tätigkeitsschwerpunkten erscheint allerdings nicht zielführend. |
...