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titleÜbergeordnete Anforderungen

Im IFD sind Zielvereinbarungen bezogen auf den Einzelfall zwischen Berater und Klient Bestandteil des professionellen Beratungskontextes.

Auf der Ebene der Strukturqualität haben sich Zielvereinbarungen zwischen Integrationsamt und dem Träger des Integrationsfachdienstes bewährt.

Um letztere Art der Zielvereinbarung soll es in der folgenden Beschreibung gehen.

Der Abschluss von Zielvereinbarungen zur Herstellung eines homogenen Verständnisses der Aufgaben, der Arbeitsweise und der zu erwartenden Ziele und Ergebnisse ist förderlich.

Ein vereinbarungsorientiertes Auftraggeber-Auftragnehmer-Verhältnis konzentriert sich dabei darauf, den Auftrag für den Auftragnehmer bezüglich der erwarteten und zu überprüfenden Ergebnisse möglichst klar und präzise zu definieren. Ziel ist eine Identifikation beider Seiten mit der Vereinbarung.

 

Funktion einer Zielvereinbarung

Zielvereinbarungen haben Steuerungsfunktion da diese Soll-Vorstellungen formulieren, ohne die Detailplanung und ‑ausführung festzulegen.

Zielvereinbarungen ermöglichen Soll-Ist-Vergleiche und damit eine Bewertung der erzielten Ergebnisse.

Gemeinsam vereinbarte Ziele dienen der Leistungssteigerung, Arbeitszufriedenheit und Transparenz für alle Beteiligten; sie haben eine Motivationsfunktion.

Im Sinne des Qualitätsmanagements führen Zielvereinbarungen zu weiteren (ggf. darauf aufbauenden) Vereinbarungen in der Folgezeit und sind somit Teil eines Prozesses der fortlaufenden Verbesserung.

Bei den Zielvereinbarungen werden sowohl quantitative als auch qualitative Ziele berücksichtigt, eine Priorisierung erfolgt zwischen kurz-, mittel- und langfristigen Zielen sowie zwischen operativen und strategischen Zielen. 

Die Ziele der Zielvereinbarung sollen nach der SMART-Methode formuliert werden.

Die Einbeziehung dieser Kriterien bei der Formulierung soll die Erreichbarkeit und die Klarheit von Zielen unterstützen und somit allen Beteiligten Orientierung für ihr Handeln und Tun verschaffen:

  • S = Spezifisch

  • M = Messbar

  • A = Attraktiv / Akzeptabel / Aktiv/Anspruchsvoll

  • R = Realistisch

  • T = Terminiert

Gemäß der vorgenannten Kriterien sind die in der Zielvereinbarung genannten Ziele mit operationalisierten und damit messbaren Zielwerten zu hinterlegen, damit zu einem späteren Zeitpunkt die Bewertung der Zielerreichung erfolgen kann. Berücksichtigt werden nur Ziele, deren Erreichbarkeit beeinflussbar und damit steuerbar und deren Bewertung zur Zielerreichung klar messbar ist (mit quantitativen oder qualitativen Messkriterien).

 

Verfahren

Zielvereinbarungen treffen Personen, die über entsprechende Entscheidungskompetenzen verfügen. Gespräche dazu sollten in einer kooperativen Art und Weise geführt werden, dennoch sollte Rollenklarheit bestehen: Das Integrationsamt ist Strukturverantwortlicher und zugleich Auftraggeber, der IFD ist Auftragnehmer und verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der Aufträge.

Grundsätzlich sind bei der Festlegung von Zielen folgende Aspekte zu erörtern:

  • Daten zum Ist-Stand

  • Bedarf an Neugestaltung (Was muss geändert werden? Welcher neue Zustand ist anzustreben?)

  • Zielobjekt oder Zielinhalt (Was und welches Ergebnis soll erreichet werden?)

  • Zielerreichungsgrad oder Zielinhalt (Wie viel soll erreicht werden? Welches Ausmaß der Zielerreichung wird angestrebt?)

  • Zielmaßstab (Woran lässt sich dies ermessen? Welche konkreten Messkriterien wenden wir an?)

  • Zeitlicher Bezug (Bis wann sollen die Ziele erreicht werden?)

Nach Ablauf der Zielvereinbarung ist eine Bewertung im Hinblick auf die Zielerreichung vorzunehmen. Das festgestellte Ergebnis zeigt ggf. Erfordernisse für die Weiterentwicklung auf, die in die weitere Arbeit und die nächste Zielvereinbarung einfließen.

 

Kennzahlen

Kennzahlen haben die Aufgabe, zu bestimmten Aspekten Richtwerte festzulegen, an denen sich die Beteiligten orientieren. Kennzahlen sind als Zielmaßstab zu verstehen und müssen durch konkrete Messkriterien überprüft werden (können).

Es wird unterschieden in

  • Leistungskennzahlen (zur Messung der Struktur- und Ergebnisqualität):

    • absolute Kennzahlen und

    • relative Kennzahlen (Verhältnis von zwei zu vergleichenden Jahren, auch Prozentzahlen)

  • Prozesskennzahlen (zur Messung der Prozessqualität):

    • zur Abfrage des Grades der Zufriedenheit

    • zum Vergleich von Plan- und Ist-Zustand

    • Ergebnis und Erfolg von Maßnahmen

Als Indikatoren können z. B. herangezogen werden

  1. Menge (Leistungsumfang nach Qualitäten)

  2. Zeit (Dauer, Termine, Meilensteine, Zeitrahmen)

  3. Qualität (qualitative Ausprägung des Leistungsergebnisses)

  4. Wirkung (Leistungsergebnis nach angestrebter Wirkung)

  5. Kosten (Erlöse, Ressourceneinsatz)

Zur Definition von und zur Arbeit mit Kennzahlen gehört eine valide Zahlenbasis und eine gesicherte Dokumentation der Prozesse und Ergebnisse, die dann auch spätere Auswertungen erlaubt.

Zusammenfassend betrachtet ergibt sich bei Zielvereinbarungen folgender Ablauf/Regelkreis:
 

Länderspezifische Anforderungen sind zu prüfen.

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