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In Niedersachsen sind einigen IFD zusätzlich zu den Kernaufgaben die Aufgabenbereiche „JobcoachingAP“ und „Koordinierungsstelle JobcoachingAP“ zugewiesen. Die zugewiesenen Stellen sind mit dementsprechend qualifiziertem Personal zu besetzen (siehe Qualifikation).
Definition JobcoachingAP:
JobcoachingAP …
a. der Person mit besonderem Unterstützungsbedarf zur Erbringung der betrieblichen Anforderungen an seinem Praktikums-, Qualifizierungs-, Umschulungs- oder Arbeitsplatz. b. der Kollegen, Führungskräfte und weiterer betrieblich Beteiligter zur Gestaltung individueller Arbeitsinhalte und der Arbeitssituation.
der Regel mehreren Monaten.
Die Betreuungsdichte bei einem JobcoachingAP ist um ein Vielfaches höher als bei einer Maßnahme der Berufsbegleitung. Das JobcoachingAP ist in der Regel auf einen klar umrissenen Zeitraum begrenzt, bietet aber eine hohe Betreuungsdichte, die vom zeitlichen Umfang zumeist abnehmend ist, je länger das JobcoachingAP andauert. Der Jobcoach ist ein Dienstleister, der für einen bestimmten, klar definierten Auftrag hinzugezogen wird.
JobcoachingAP ist nicht nur „training-on-the job“ bzw. Vermittlung tätigkeitsrelevanter Fähigkeiten und Fertigkeiten, sondern auch
Unter der Bezeichnung Jobcoaching z.B. durchgeführte Berufs- bzw. psychosoziale Begleitung, Arbeitsassistenz, Persönlichkeitscoaching, Arbeitstraining und ähnliche unterstützende Maßnahmen sind kein JobcoachingAP.
Qualifikation der Jobcoaches: Als Qualifikation ist die Weiterbildung zum Jobcoach · des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) Inklusionsamtes Arbeit in Kooperation mit der Handwerkskammer Bildungszentrum Münster und dem LWL-Berufsbildungswerk Soest oder · des Deutschen Verbandes Ergotherapie e. V. (DVE) in Kooperation mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) oder · des Instituts für berufliche Qualifizierung und Entwicklung (IFB) Nottuln in Kooperation mit dem Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen oder · der Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung e.V. (BAG UB) erforderlich.
Die Zugangsvoraussetzungen für die Teilnahme an dieser Weiterbildung sind:
Die erforderliche Weiterbildung kann, sofern sie bei Einstellung in den IFD noch nicht vorliegt, in einem mit dem Integrationsamt abgestimmten Zeitraum nach Einstellung erlangt werden. Die Kosten der Weiterbildung werden vom Integrationsamt übernommen. Qualifikation der Koordinierungsstelle JobcoachingAP: Für die Qualifikation ist die bereits erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung zum Jobcoach von einem der o. g. Anbieter erforderlich. Des Weiteren muss bereits Erfahrung mit der Kernaufgabe des IFD bestehen. Aufgaben der IFD-internen Jobcoaches:
Sollte die Auslastung der Fachkräfte, die im Bereich des JobcoachingAP tätig sind, nicht erreicht werden, ist in Absprache mit dem Integrationsamt ein unterstützender Einsatz dieser Fachkräfte im Bereich der Kernaufgaben möglich.
Aufgaben der Koordinierungsstelle JobcoachingAP: Administrative Aufgaben
· Inhaltliche Prüfung und Prüfung auf Vollständigkeit der Unterlagen nach Vorlage des Maßnahmeplanes mittels Vier-Augen-Prinzip · Bedarfsweise Rückmeldung an den Jobcoach · Weiterleitung und Empfehlung zur Bewilligung der Maßnahme an das Integrationsamt
· Leistungsnachweise monatlich annehmen, sichten und weiterleiten · Bewilligungsbescheid sichten, Daten an die IFD-Fachkraft übermitteln · Plausibilitätsprüfung und Weiterleitung der Rechnungen · Daten der Bewilligung (Stunden, Dauer) in Datenbank einpflegen · Verlängerungsanträge auf Anfrage an die IFD-Fachkräfte übermitteln, inhaltliche Vorprüfung der Verlängerungsanträge und Weiterleitung an das Integrationsamt zur Entscheidung · Berichtswesen (Zwischen- und Abschlussberichte) sichten und fachliche Einschätzung bei Bedarf – Weiterleiten an die IFD-Fachkräfte und Integrationsamt Schnittstellenmanagement
· Pflege der Datenbank · mit dem Auftraggeber abgestimmte Vertretungsregelungen · regelmäßige Fallbesprechungen und Austausche · Sicherstellung des Vier-Augen-Prinzips bei Empfehlungen gegenüber dem Integrationsamt · Teilnahme an einer mindestens quartalsweise stattfindenden Teamsupervision · Prozessoptimierung in Abstimmung mit dem Integrationsamt Qualitätsmanagement
· Anwerben von geeigneten Jobcoaches für den Pool · Prüfung der Qualifizierung der Jobcoaches · Pflege der Datenbank mit Angaben über spezifische Schwerpunkte, Kompetenzen sowie Kapazitäten und Verfügbarkeit der Jobcoaches · Sicherstellung des allgemeinen Informationsflusses zwischen den Jobcoaches · Kennenlerngespräche mit neuen Jobcoaches im Pool oder Interessierten · Reflexionsgespräche und Fallbegleitungen während der Weiterbildung, in der Anfangsphase nach Aufnahme in den Pool und in Einzelfällen · in Absprache mit dem Integrationsamt Kriterien zur Aufnahme prüfen und ggf. anpassen · Austausch mit Weiterbildungsleitungen zum Curriculum, Stand der Weiterbildungen von Einzelpersonen und Vergabe von Praxisfällen
· Regelmäßiger Austausch · Datenerhebung und -übermittlung · Weiterleitung von Informationen der HAWK an die Jobcoaches · Teilnahme an Interviews und Veranstaltungen der HAWK
· Entwicklung von Informationsmaterial in Abstimmung mit dem Integrationsamt · Teilnahme an Veranstaltungen in einschlägigen überregionalen Netzwerken (z. B. BAG UB, DGJC, etc.) · Netzwerkpflege und Teilnahme an bzw. Organisation von Veranstaltungen von und für
Mindestbeschäftigungszeit:
Die Mindestbeschäftigungszeit liegen sowohl beim Bereich JobcoachingAP als auch bei der Koordinierungsstelle JobcoachingAP bei 0,5 Vollzeiteinheiten (VZE) des beim Träger Anwendung findenden Tarifvertrages.
Zielgruppe/ Personenkreis:
Für Einzelfallmaßnahmen im Bereich JobcoachingAP muss eine Schwerbehinderung (§ 2 Abs. 2 SGB IX) festgestellt sein, beziehungsweise eine Gleichstellung mit dem Personenkreis vorliegen (§ 2 Abs. 3 SGB IX). Des Weiteren müssen die leistungsberechtigten Personen auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 156 i.V.m. § 185 SGB IX eingesetzt sein. Ein niederschwelliger Zugang wie bei den Kernaufgaben des IFD ist ausgeschlossen.
Im Prozess ist das Handbuch des Integrationsamtes in der jeweils gültigen Form zu beachten.
Der Prozess und die Dokumentation richten sich nach dem Ablauf im vorgegeben Falldokument. Die Dokumentation erfolgt ebenfalls anhand des vorgegebenen Falldokumentes sowie in Zwischen- und Abschlussberichten je nach Vorgabe in den Einzelfällen, grundsätzlich zur Hälfte und zum Abschluss der Maßnahme. JobcoachingAP ist ein fester Besprechungspunkt in den regionalen Dienstbesprechungen und im Sprecherkreis. |
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