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titleLänderspezifische Anforderungen
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Öffentlichkeitsarbeit

Der Integrationsfachdienst (IFD) macht in enger Abstimmung mit dem LVR-Inklusionsamt bzw. mit dem LWL-Inklusionsamt Arbeit sein Angebot bei allen einschlägigen Stellen bekannt und leistet hierzu die erforderliche Öffentlichkeitsarbeit. Diese beinhaltet insbesondere die Pressearbeit, die Durchführung von Veranstaltungen sowie die Internetpräsenz.
Die Öffentlichkeitsarbeit in der Zuständigkeit des IFD gemäß Kapitel 2.3.1 führt dieser unter Berücksichtigung der LVR-Eckpunkte für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bzw. der LWL-Umsetzungshilfen für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit selbstständig durch.
Er wendet hierbei regelmäßig die Vorgaben des LVR-Inklusionsamtes bzw. des LWL-Inklusionsamtes Arbeit zur Öffentlichkeitsarbeit an und nutzt die gemeinsamen Materialien (Logo, Kopfbögen, Flyer, Informationsmaterialien, etc.).

Die Nutzung des jeweils aktuellen IFD-Logos einschließlich des Claims „Im Auftrag des LVR-Inklusionsamtes“ bzw. „Im Auftrag des LWL-Inklusionsamts Arbeit“ ist zwingend.
Auf das LVR-Inklusionsamt bzw. das LWL-Inklusionsamt Arbeit als Auftraggeber ist immer angemessen hinzuweisen.

 

Der IFD verwendet immer an den Stellen, an denen er über das Angebot von KAoA-STAR informiert, die Logos der Vereinbarungspartner gemäß der verbindlichen Logoleiste (siehe Downloadbereich KlifdWeb).

Der IFD verpflichtet sich zur Öffentlichkeitsarbeit über das Angebot des IFD. Er äußert sich hierbei im Rahmen seines gesamten Auftrags.
Die geplante Öffentlichkeitsarbeit wird im Vorfeld mit dem LVR-Inklusionsamt bzw. mit dem LWL-Inklusionsamt Arbeit abgestimmt; Presseartikel werden nach Erscheinen dem LVR-Inklusionsamt bzw. LWL-Inklusionsamt Arbeit zur Kenntnisnahme zur Verfügung gestellt.

Bei Veranstaltungen im kommunalpolitischen Rahmen informiert der IFD das LVR-Inklusionsamt bzw. das LWL-Inklusionsamt Arbeit im Vorfeld (Vorlauf zwei bis drei Wochen).

Der Internetauftritt eines IFD ist so zu gestalten, dass dieser für die Anwender (mit und ohne Einschränkungen) barrierearm und im Idealfall barrierefrei ist.
Der Internetauftritt eines IFD im Rheinland richtet sich nach den Empfehlungen des LVR-Inklusionsamtes.
In Westfalen-Lippe kann der IFD-Träger den allgemeinen barrierefreien IFD-Auftritt auf den Seiten des LWL-Inklusionsamts Arbeit zur eigenen Homepage verlinken. Die Gestaltung des IFD-Auftritts auf den Trägerseiten erfolgt nach den Umsetzungshilfen des LWL-Inklusionsamts Arbeit; die Aspekte der Barrierefreiheit sind dabei zu berücksichtigen.
Die wichtigsten Informationen sollen in DGS-Videos mit Untertext verfügbar sein.
Hierzu verlinkt der IFD im Rheinland seinen Internetauftritt auf die Internetseiten „IFD-Beratung für hörbehinderte Menschen im Rheinland“.
Die Verlinkung auf den Internetauftritt des IFD Sehen wird ebenfalls empfohlen.

 

Netzwerkarbeit

Der IFD beachtet, dass der Zusammenarbeit mit folgenden Akteuren eine besondere Bedeutung zukommt:

  • Kammern (IHK, HWK, LWK) und Arbeitgeberverbänden,

  • Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben bzw. Fachstellen für behinderte Menschen im Beruf,

  • Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (§ 185a SGB IX),

  • Rehabilitationsträger,

  • Werkstätten für behinderte Menschen und andere Leistungsanbieter,

  • Träger der Unterstützten Beschäftigung (InBeQ).

Er vernetzt sich mit diesen und leistet eine regelmäßige und kooperative Netzwerkarbeit.

Der IFD initiiert bzw. beteiligt sich an für ihn relevanten „Runden Tischen“ in der Region.

 

Netzwerkarbeit im Schwerpunkt Übergang Schule-Beruf

In gemeinsamer Verantwortung setzen das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW), das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW), die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit des Landes Nordrhein-Westfalen (RD NRW) sowie die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) die Landesinitiative KAoA-STAR um. Es besteht eine enge Kooperation mit den 53 kommunalen Koordinierungsstellen der Landesinitiative KAoA und den zuständigen Schulaufsichten.
Eine gelingende Netzwerkarbeit ist daher von besonderer Bedeutung.

Der IFD berücksichtigt im Rahmen der Berufsorientierung insbesondere folgende Netzwerke:

  • Regionale Netzwerktreffen/Runde Tische,

  • Arbeitskreise der Studien- und Berufswahlkoordinatoren,

  • Elterninformationsveranstaltungen,

  • Regionaler Koordinierungsausschuss,

  • Netzwerke der Unternehmer (z. B. Unternehmerfrühstück),

  • Fachtage der IFD,

  • Fachkräftetreffen der IFD.


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titleLänderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

Dokumente des LVR:

  • Eckpunkte für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der IFD im Rheinland, Stand 25.11.2021

  • Empfehlungen des LVR-Inklusionsamtes für den Internetauftritt der Integrationsfachdienste im Rheinland, Stand 03.05.2019

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  • Informationen zur Verwendung der Dateien mit dem (aktualisierten) Logo für die IFD im Rheinland

  • Informationen zur Verwendung der Dateien für die Erstellung von Briefbogen für die IFD im Rheinland

  • Informationen zur Verwendung der Dateien für die Erstellung von Visitenkarten für die IFD im Rheinland

  • Vorschlag zur Gestaltung der E-Mail-Signatur („E-Mail-Abbinder“) für die IFD im Rheinland

  • Empfehlungen des LVR-Inklusionsamtes für den Internetauftritt der Integrationsfachdienste im Rheinland, Stand: 03.05.2019

 

Dokumente des LWL:

  • Umsetzungshilfen für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Integrationsfachdienste (IFD) in Westfalen-Lippe

  • CD-Handbuch für Integrationsfachdienste in Westfalen-Lippe

  • Umsetzungshilfen für den trägereigenen IFD-Internet-Auftritt


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