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Das LVR-Inklusionsamt und das LWL-Inklusionsamt Arbeit beauftragen und finanzieren die IFD für die qualifizierte Beratung im Rahmen ihrer Strukturverantwortung für die IFD. Eine schriftliche Einzelfallbeauftragung ist nicht erforderlich; die Beauftragung erfolgt im konkludenten Verfahren (siehe Kapitel 2.2.1). Entsprechend der vorherigen Klärung gemäß Kapitel 3.1.1 werden in der qualifizierten Beratung Menschen beraten, die zur Zielgruppe des IFD gehören. Mögliche Themen der qualifizierten Beratung:
Mögliche Inhalte der Zielklärung für den individuellen Unterstützungsprozess:
Mögliche Maßnahmen zur Klärung des Auftraggebers für den individuellen Unterstützungsprozess:
Der in den übergeordneten Anforderungen genannte Beratungszeitraum von maximal 3 Monaten beginnt ab dem Beratungsbeginn. Nach begründetem Antrag kann die zuständige IFD-Koordination des LVR-Inklusionsamtes bzw. die IFD-Fachkoordination des LWL-Inklusionsamtes Arbeit eine Verlängerung der qualifizierten Beratung gewähren. Die qualifizierte Beratung wird in KlifdWeb in der Phase P 2 dokumentiert. |
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Link mit Gültigkeit in NRW: https://klifdweb.de/7-1-phasen#Qualifizierte_Beratung_P2 |