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Um Arbeitgebern eine fachkompetente Unterstützung anbieten zu können, arbeiten die IFD im Rheinland und Westfalen-Lippe nach behinderungsspezifischen Grundsätzen (siehe Kapitel 2.1). Detaillierte übergeordnete und länderspezifische Anforderungen sind im Kapitel 3.2.5.7 „Information der Mitarbeiter im Betrieb oder in der Dienststelle über Art und Auswirkungen der Behinderung“ beschrieben. Die IFD-Fachkraft dokumentiert Verlauf und Ergebnis ihrer Information und Beratung in KlifdWeb (siehe Kapitel 4.1.1 Einzelfalldokumentation). |
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Siehe die länderspezifischen Umsetzungshilfen im Kapitel 3.2.5.7. |