...
Panelbox | ||||
---|---|---|---|---|
| ||||
Örtliche Koordinierungsausschüsse (LWL-Inklusionsamt Arbeit): Der IFD ist gemäß § 6 des Vertrags über die Einrichtung und den Betrieb eines Integrationsfachdienstes verpflichtet, unter Beteiligung des LWL-Inklusionsamt Arbeit mindestens einmal im Jahr mit den Auftraggebern einen örtlichen Koordinierungsausschuss zu bilden. Zum Teilnehmerkreis gehören Vertreterinnen und Vertreter:
Die Einladung erfolgt gegenüber den Sachbereichsleitungen „Begleitende Hilfen/Kündigungsschutz“ sowie „Fachliche Angebote, Steuerung der Integrationsfachdienste“. Der IFD protokolliert die Ergebnisse und den Teilnehmerkreis; die IFD-Teamleitung übermittelt das Protokoll an die vorgenannten Sachbereichsleitungen.
Landeskoordinierungsausschuss Der Landeskoordinierungsausschuss wird im jährlichen Wechsel vom LVR-Inklusionsamt und LWL-Inklusionsamt Arbeit organisiert und durchgeführt. Die Ergebnisse der IFD-Tätigkeiten werden für beide Landesteile zusammengeführt und anhand den länderspezifischen Umsetzungshilfen (siehe unten) präsentiert. Die Ergebnisse des Landeskoordinierungsausschusses und der Teilnehmerkreis werden protokolliert. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten jeweils eine Kopie. |
...
Panelbox | ||||
---|---|---|---|---|
| ||||
Dokumente mit Gültigkeit in NRW:
|