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Der Integrationsfachdienst ist ausschließlich mit Vermittlungsauftrag auf Grundlage der Gemeinsamen Empfehlung „Integrationsfachdienste“ der BAR in der jeweilig gültigen Fassung autorisiert, vermittelnd tätig zu werden. In diesen Fällen wird der IFD mit der Vermittlung auf einen den Fähigkeiten entsprechenden Arbeitsplatz zur Teilhabe am Arbeitsleben durch einen der Rehabilitationsträger
Abweichende Beauftragungen, die analog der Gemeinsamen Empfehlung „Integrationsfachdienste“ beauftragt werden Des Weiteren besteht seit 01.11.2016 eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Jobcenter des Landkreises Dahme-Spreewald und dem Integrationsamt für die Zusammenarbeit zur Umsetzung der Vermittlung von Menschen mit Schwerbehinderung in versicherungspflichtige Arbeit. Des Weiteren besteht die Möglichkeit in Einzelfällen durch das Integrationsamt den Integrationsfachdienst mit der Vermittlung zu beauftragen. MELBA/IDA/Kompetenzinventar kann in VM genutzt werden. |
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Die Dokumentation erfolgt im Klientenverwaltungsprogramm 3In. Kooperationsvereinbarung zwischen Integrationsamt und Jobcenter Dahm |