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titleLänderspezifische Anforderungen
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Für Außentermine sind, falls erforderlich und verfügbar, vorrangig Dienst-Pkw zu nutzen. IFD-Standorte, denen keine Dienst-Pkw zur Verfügung stehen, sind private oder öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen, die nach den Bestimmungen der geltenden Dienstanweisungen und des Bundesreisekostengesetzes abgerechnet werden.

Näheres ist in entsprechenden Dienstvereinbarungen/Arbeitsanweisungen und trägerinternen Regelungen zu Wege- und Arbeitszeiten und Arbeitsortflexibilisierung (AOF) zu entnehmen.

Das Integrationsamt ist bestrebt eine barrierefreie Homepage (www.ifd-brandenburg.de), auf der Informationen zu Angeboten und Leistungen des Integrationsfachdienstes sowie Kontaktmöglichkeiten zu finden sind, zu betreiben.


6 incomplete Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.

http://www.ifd-brandenburg.de

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7 complete
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id4
titleLänderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

Fahrtenbücher sind entsprechend der Anweisungen zu führen.
Es stehen technische Möglichkeiten, z. B. die Nutzung von Videokonferenzen zur Verfügung.

Verweis auf Kapitel 3.1.1 Niederschwelliger Zugang


7 incomplete Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.