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id3
titleLänderspezifische Anforderungen

Um Arbeitgebern eine fachkompetente Unterstützung anbieten zu können, arbeiten die IFD im Rheinland nach behinderungsspezifischen Grundsätzen (siehe Kapitel Kapitel 2.1).

Dies bedeutet, dass jeweils spezialisierte IFD-Fachkräfte den Arbeitgebern und ihren Mitarbeiter*innen als Ansprechpersonen im Rahmen der Aufgabe dieses Kapitels zur Verfügung stehen.

Detaillierte übergeordnete und länderspezifische Anforderungen sind im Kapitel „3Kapitel 3.2.5.7 Information „Information der Mitarbeiter im Betrieb oder in der Dienststelle über Art und Auswirkungen der Behinderung“ beschrieben.

Die IFD-Fachkraft dokumentiert Verlauf und Ergebnis ihrer Information und Beratung in KlifdWeb (siehe Kapitel Kapitel 4.1.1 Einzelfalldokumentation).


6 incomplete Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.

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id4
titleLänderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

Siehe die länderspezifischen Umsetzungshilfen im Kapitel Kapitel 3.2.5.7.


7 incomplete Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.