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Die Beauftragung im Einzelfall durch den Rehabilitationsträger erfolgt nach seinen Maßgaben (Dauer, Umfang, Dokumentation). Alle Aufträge durch Rehabilitationsträger werden vom Integrationsfachdienst in der Datenbank IFDoQu mit Angabe des Leistungsentgeltes dokumentiert, um zur Darstellung und Evaluierung des Gesamtergebnisses aller IFD-Leistungen in der BIH-Statistik (vgl. 4.1.2 BIH- Statistik und 4.2.1 Ergebnisbewertung) einbezogen zu werden. Anforderungen zur Dokumentation sind geregelt und detailliert ausgeführt: Deren jeweils gültige Fassung ist im |
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Als Überblick zur differenzierten Beauftragung durch Rehabilitationsträger steht im |