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Die Erstellung von individuellen Fähigkeits-, Leistungs- und Interessenprofilen (arbeitsdiagnostischer Profilvergleich) erfordern besonderen Kenntnisse der ausführenden Mitarbeitenden des Integrationsfachdienstes, welche durch ein entsprechendes Zertifikat nachgewiesen werden müssen. Das in der Dienstleistungsvereinbarung des LWV-Integrationsamtes mit dem Integrationsfachdienst aufgeführte Leistungsspektrum erklärt verbindlich das Vorhandensein des Zertifikates. Das LWV-Integrationsamt beauftragt auf dieser Grundlage in Einzelfällen bei Bedarf die Erstellung eines Profilvergleichs. Die Anforderungen sind in folgenden Dokumenten geregelt und detailliert ausgeführt: Deren jeweils gültige Fassungen sind auch im |
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