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| Örtliche Koordinierungsausschüsse||||||
Nach § 6 des Beauftragungsvertrags über die Einrichtung und den Betrieb eines Integrationsfachdienstes wird im Zuständigkeitsbereich des IFD-Trägerverbundes ein Koordinierungsausschuss gebildet. Schriftlich oder per E-Mail werden eingeladen:
Die Teilnahme am örtlichen Koordinierungsausschuss ist für den IFD-Verbundpartner verpflichtend, kann jedoch von ihm auf den Hauptträger delegiert werden. Weitere Netzwerkpartner der IFD können beteiligt werden. Der örtliche Koordinierungsausschuss dient der regionalen Abstimmung und Kooperation und nimmt die einschlägigen Aufgaben gemäß den übergeordneten Anforderungen dieses Kapitels wahr. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der örtlichen Koordinierungsausschüsse sind frei, eigene Absprachen zur Gestaltung der Koordinierungsausschüsse unter Beteiligung der IFD-Koordination des LVR-Inklusionsamtes zu treffen. Die Ergebnisse und der Teilnehmerkreis werden protokolliert und über die Teamleitung 53.31 des LVR-Inklusionsamtes der Hauptakte zugeführt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des örtlichen Koordinierungsausschusses erhalten jeweils eine Kopie. Landeskoordinierungsausschuss Der Landeskoordinierungsausschuss wird im jährlichen Wechsel vom LVR-Inklusionsamt und LWL-Inklusionsamt Arbeit organisiert und durchgeführt. Ein entsprechender Mailverteiler der Beteiligten wird gemeinsam geführt. Die Ergebnisse der IFD-Tätigkeiten werden für beide Landesteile zusammengeführt und anhand den länderspezifischen Umsetzungshilfen (siehe unten) präsentiert. Die Ergebnisse des Landeskoordinierungsausschusses und der Teilnehmerkreis werden protokolliert. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten jeweils eine Kopie. |
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| Dokumente mit Gültigkeit in NRW:||||||
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