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Auch bei Einzelfallbeauftragungen BAR sind dem Integrationsamt im üblichen Tonus Berichte vorzulegen. Aus den Berichten muss sich die Zuordnung zum Personenkreis und die Art der Beauftragung erkennen lassen. Die Einnahmen aus der Beauftragung sind an das Integrationsamt abzuführen. |
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