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KASSYS:2.2.2 Beauftragung im Einzelfall durch den Rehabilitationsträger
KASSYS:2.2.2 Beauftragung im Einzelfall durch den Rehabilitationsträger

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id3
titleLänderspezifische Anforderungen

Auch bei Einzelfallbeauftragungen BAR sind dem Integrationsamt im üblichen Tonus Berichte vorzulegen. Aus den Berichten muss sich die Zuordnung zum Personenkreis und die Art der Beauftragung erkennen lassen.

Die Einnahmen aus der Beauftragung sind an das Integrationsamt abzuführen.


1 incomplete Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.

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Panelbox
id4
titleLänderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

2 complete Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.