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titleLänderspezifische Anforderungen

Die grundsätzliche Bereitschaft der hessischen Integrationsfachdienste zur Mitarbeit an Modellvorhaben und Projekten ist dargelegt in der

  • Rahmenvereinbarung über die Leistungen der Integrationsfachdienste in Hessen (§§ 192 ff. SGB IX); Einleitung und Punkt 6.6 (Modellvorhaben)

Deren jeweils gültige Fassung ist im ‚IFD-Portal‘ der Homepage des LWV-Integrationsamtes eingestellt.

Ob und in welchem Umfang Modellvorhaben durch den Integrationsfachdienst umgesetzt werden, steht in Abhängigkeit zu seinen Ressourcen und Kompetenzen.

Werden mit dem Integrationsamt Aktivitäten in Modellprojekten vereinbart, korrelieren die Umfänge, mit denen das Personal eingesetzt werden kann, mit den in der Dienstleistungsvereinbarung aufgeführten Umfängen für die Regelleistungen.

Darüber hinaus ist die Zusammenarbeit mit weiteren Kooperationspartnern (z. B. SGB II/III-Träger) vor Ort möglich. Das LWV-Integrationsamt ist darüber zu informierenDerzeit bestehen zwei Modellprojekte bei einzelnen Integrationsfachdiensten bezüglich des Überganges Werkstatt – Arbeitsmarkt und des Budgets für Arbeit.


1 incomplete Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.  

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titleLänderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

Es gibt hessenweite, spezifische oder regionale Modellvorhaben, die das LWV-Integrationsamt in Kooperation mit den Integrationsfachdiensten durchführt. Aktuell hier zu nennen sind

  • HePAS (Hessisches Perspektivprogramm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen, Beteiligung der Integrationsfachdienste im Rahmen der Heranführung und Begleitung) (vgl. 3.2.6 Regionale Sonderprogramme)

  • Erprobungsmodul 11 „Betriebliche Maßnahmen zur Seelischen Gesundheit am Arbeitsplatz“

Weitere Informationen dazu auf der Homepage des LWV-Integrationsamtes und dem IFD-Portal.

2 incomplete 2 complete Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.