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Die Anforderungen sind in folgenden Dokumenten geregelt und detailliert ausgeführt:
Deren jeweils gültige Fassungen sind im ‚IFD-Portal‘ der Homepage des LWV-Integrationsamtes eingestellt. Durch die zwischen dem LWV-Integrationsamt und dem Träger des Integrationsfachdienst geschlossenen Dienstleistungsvereinbarung garantiert der Träger, dass qualifiziertes Personal für die Übernahme der Aufgaben zur Verfügung steht. Für Fachberatende im Bereich Hörbehinderung gibt es spezifische Fortbildungsangebote bundesweit sowie Thementage in Hessen. Aus der Vereinbarung mit dem Träger ergibt sich, dass die Teilnahme der Fachkräfte an Fortbildungen sicherzustellen ist. Grundsätzlich sind die Kosten aus der Sachkostenpauschale zu tragen. Kosten für BIH-Fortbildungen und DGS-Grundkurse werden außerhalb der Sachkostenpauschale erstattet. Das Integrationsamt konzipiert im Bedarfsfall eigene Fortbildungsveranstaltungen zu konkreten Fachthemen und sorgt planerisch, organisatorisch und finanziell für deren flächendeckende Durchführung. Bezüglich Weiterbildungen entscheidet das Integrationsamt im Einzelfall über eine Beteiligung an den Kosten nach Vorlage eines begründeten Antrages durch den Träger. |
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| Anlassbezogen werden durch das LWV-Integrationsamt für spezifische Themen Veranstaltungen (Fortbildungen, Workshops etc.) angeboten.||||||
Über diese werden die Integrationsfachdienste jeweils gesondert informiert. |
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