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titleLänderspezifische Anforderungen

Die Anforderungen ist in folgendem Dokument geregelt und detailliert ausgeführt:

  • Rahmenvereinbarung über die Leistungen der Integrationsfachdienste in Hessen (§§ 192 ff. SGB IX); Punkt 4.2

 Deren jeweils gültige Fassung ist im ‚IFD-Portal‘ der Homepage des LWV-Integrationsamtes eingestelltDer Integrationsfachdienst sollte so organisiert und strukturiert sein, dass alle zu unterstützenden Personen, Betriebe und Einrichtungen bzw. Auftraggeber, der Aktualität des Einzelfalls entsprechend, zeitnah bedient werden können. Ferner muss gewährleistet sein, dass die Klienten den Integrationsfachdienst gut erreichen können. Das schließt die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel ein.

Es können auch nach Absprache mit dem Integrationsamt Außenstellen installiert werden, an denen zu bestimmten Terminen oder nach Vereinbarung Beratungs- und Betreuungsangebote gemacht werden. Die Anzahl der Außenstellen orientiert sich an den regionalen Notwendigkeiten.


6 incomplete Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.

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