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titleLänderspezifische Anforderungen

Für die einheitliche und standardisierte Abbildung der Prozesse und Verläufe der Leistungen des Integrationsfachdienstes steht das Dokumentationssystem IFDoQu zur Verfügung. Damit werden die Gesamtleistungen zentral erfasst[1] und ermöglichen eine Evaluierung im Rahmen der Ergebnisberatung nach § 197 SGB IX.

Spezifische Definitionen und Vorgaben zur Qualitätssteuerung der Kernprozesse obliegen dem zuständigen Leistungsträger.

Die Anforderungen sind in folgenden Dokumenten geregelt und detailliert ausgeführt:

  • Anlage 1 (Modulkatalog) zur Rahmenvereinbarung

  • Fachliche Anforderungen zur Dokumentation mit IFDoQu

Deren jeweils gültige Fassungen sind im ‚IFD-Portal‘ der Homepage des LWV-Integrationsamtes eingestellt.

Zur Qualitätssteuerung werden die Daten und Ergebnisse aus IFDoQu ausgewertet und plausibilisiert. Daneben können die Dokumentation und Erfahrungen, Kundenbewertungen oder Beschwerden Anlass für Bewertungen geben.
Maßnahmen zur Qualitätssteuerung werden im Rahmen der Jahresgespräche oder bei Bedarf thematisiert.

[1] Die Daten anderer Leistungsträger werden lediglich anonymisiert erfasst.

6 incomplete 6 complete Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.

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