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Die organisatorischen Aufgaben und die Binnendifferenzierung sind im Grundvertrag zur Beauftragung der IFD und im Änderungsvertrag geregelt. Bei den IFD (vgl. Kapitel 2.3.1 Örtliche Zuständigkeit) gibt es eine Teamleitung und eine stellvertretende Teamleitung. Für den IFD für blinde und sehbehinderte Menschen trifft dies nicht zu. Er ist dem IFD Cottbus und dessen Teamleitung zugehörig. |
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