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titleLänderspezifische Anforderungen
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Die IFD-Fachkräfte im Rheinland und Westfalen-Lippe berücksichtigen die übergeordneten Anforderungen- und Umsetzungshilfen dieses Kapitels, die bundesweit geregelt und beispielhaft beschrieben sind.

Die IFD-Fachkraft stimmt die erforderlichen Maßnahmen mit der Klientin/dem Klienten und dem Betrieb bzw. der Dienststelle ab, stellt deren Durchführung in eigener Zuständigkeit sicher oder klärt die Durchführung durch Dritte (siehe Kapitel 3.2.5.9 und 3.2.5.10).

Integrationsvorbereitende Maßnahmen können z. B. sein:

  • Training der sozialen Kompetenz,

  • Training der kommunikativen Kompetenz,

  • Arbeitserprobung,

  • Hilfsmittelberatung und Hilfsmittelerprobung,

  • Mobilitätstraining,

  • Qualifizierung am Arbeitsplatz (Jobcoaching),

  • Entwicklung eines angepassten Arbeitsplatzes,

  • Hinzunahme anderer Fachbereiche (Technischer Beratungsdienst etc.).

Die IFD-Fachkraft berücksichtigt, dass integrationsvorbereitende Maßnahmen im Schwerpunkt Sicherung insbesondere bei den folgenden Anlässen angezeigt sein können:

  • Erforderliche Qualifizierung,

  • Veränderung der Auswirkung der Behinderung auf das Potenzial zur Teilhabe am Arbeitsleben,

  • Veränderung der Arbeitsinhalte und Arbeitsorganisation,

  • Rückkehr nach einem Zeitraum der längeren Erkrankung.

Sie prüft im Rahmen ihrer Beteiligung im Einzelfall, welche integrationsvorbereitenden Maßnahmen mit der Zielstellung der Sicherung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung angezeigt sind. Grundlage der Bewertung ist in der Regel ein aktuelles Fähigkeits-, Leistungs- und Interessenprofil (siehe Kapitel 3.2.5.1).

Die IFD-Fachkraft im Schwerpunkt Vermittlung erhebt die erforderlichen integrationsvorbereitenden Maßnahmen im Rahmen des Assessments/der Anamnese sowie prozessbegleitend in Abstimmung mit der Klientin/dem Klienten und dem Arbeitgeber.

Ergänzende, neben den oben genannten integrationsvorbereitenden Maßnahmen können im Schwerpunkt Vermittlung z. B. sein:

  • Unterstützung im Bewerbungsverfahren und Begleitung der Klientin/des Klienten zum Vorstellungsgespräch,

  • Klärung der psychosozialen Rahmenbedingungen und der betrieblichen Arbeitsbedingungen,

  • Klärung erforderlicher Qualifizierungsmaßnahmen (siehe Kapitel 3.2.5.10).

Die IFD-Fachkraft im Schwerpunkt Übergang WfbM – allgemeiner Arbeitsmarkt berücksichtigt, dass gemäß § 5 Absatz 4 der Werkstättenverordnung (WVO) der Übergang von Beschäftigten mit Behinderung einer WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vorrangig vor den Leistungen des IFD durch geeignete Maßnahmen der WfbM (oder des anderen Leistungsanbieters) zu fördern ist.

Aufbauend auf die integrationsvorbereitenden Maßnahmen durch die WfbM oder des anderen Leistungsanbieters prüft die IFD-Fachkraft im Rahmen ihrer (frühzeitigen) Beteiligung im Einzelfall, ob die erfolgte Integrationsvorbereitung mit der Zielstellung des Übergangs in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt im ausreichenden Umfang erfolgt ist und ein ausreichender Kompetenzzuwachs erzielt wurde und tauscht sich hierüber mit der/dem Beschäftigten und der WfbM oder dem anderen Leistungsanbieter aus.

Im Rahmen der Beauftragung stellt die IFD-Fachkraft die erforderlichen, aufbauenden integrationsvorbereitenden Maßnahmen sicher bzw. klärt deren Durchführung durch Dritte (z. B. WfbM, anderer Leistungsanbieter, Jobcoach etc.).
Ergänzende, neben den oben genannten integrationsvorbereitenden Maßnahmen können im Schwerpunkt Übergang WfbM – allgemeiner Arbeitsmarkt z. B. sein:

  • Unterstützung im Bewerbungsverfahren und Begleitung der/des Beschäftigten zum Vorstellungsgespräch,

  • Klärung der psychosozialen Rahmenbedingungen und der betrieblichen Arbeitsbedingungen,

  • Berufsvorbereitende Qualifizierungsmaßnahmen (Lehrgang etc.),

  • Qualifizierung am Arbeitsplatz (Beteiligung eines Jobcoachs bei vorliegender Einstellungsbereitschaft des Arbeitgebers),

  • bei Ausbildungswunsch: Hospitation Berufsschulunterricht.

Die IFD-Fachkraft im Schwerpunkt Übergang Schule – Beruf berücksichtigt bei der Integrationsvorbereitung folgende Grundlagen der Landesinitiative KAoA – STAR:

  • Elementbeschreibung SBO 6.2 STAR – Intensivtraining arbeitsrelevanter sozialer Kompetenzen (TASK),

  • Konkretisierende Hinweise KAoA-STAR – Intensivtraining arbeitsrelevanter sozialer Kompetenzen (TASK),

  • Elementbeschreibung SBO 6.3 STAR – Betriebspraktikum,

  • Konkretisierende Hinweise KAoA-STAR – Betriebspraktikum im Block,

  • Elementbeschreibung SBO 6.6 STAR – Langzeitpraktikum,

  • Konkretisierende Hinweise KAoA-STAR – Betriebspraktikum in Langzeit,

  • Elementbeschreibung SBO 10.5 STAR – Übergangsbegleitung,

  • Konkretisierende Hinweise KAoA-STAR – Übergangsbegleitung,

  • Konkretisierende Hinweise KAoA-STAR – Flankierende Hilfen.

Ergänzungen im Förderschwerpunkt „Hören und Kommunikation“:

  • Elementbeschreibung SBO 5.3 STAR – Arbeitsplatzbezogenes Kommunikationstraining I,

  • Konkretisierende Hinweise KAoA-STAR – Arbeitsplatzbezogenes Kommunikationstraining I,

  • Elementbeschreibung SBO 10.2 STAR – Arbeitsplatzbezogenes Kommunikationstraining II,

  • Konkretisierende Hinweise KAoA-STAR – Arbeitsplatzbezogenes Kommunikationstraining II,

  • Elementbeschreibung SBO 10.3 STAR – Betriebsnahes Bewerbungstraining/Umgang mit Dolmetschenden und Technik,

  • Konkretisierende Hinweise KAoA-STAR – Betriebsnahes Bewerbungstraining/Umgang mit Dolmetschenden und Technik.

Die IFD-Fachkraft dokumentiert jeweils im Einzelfall Verlauf und Ergebnis der Integrationsvorbereitung in KlifdWeb (siehe Kapitel 4.1.1 Einzelfalldokumentation).


6 incomplete Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.  

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titleLänderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

Dokumente mit Gültigkeit in NRW:

  • Elementbeschreibung SBO 6.2 STAR – Intensivtraining arbeitsrelevanter sozialer Kompetenzen (TASK), Stand: 01.08.2020

  • Konkretisierende Hinweise KAoA-STAR – Intensivtraining arbeitsrelevanter sozialer Kompetenzen (TASK), Stand: 01.08.2020

  • Elementbeschreibung SBO 6.3 STAR – Betriebspraktikum, Stand: 01.08.2020

  • Konkretisierende Hinweise KAoA-STAR – Betriebspraktikum im Block, Stand: 01.08.2020

  • Elementbeschreibung SBO 6.6 STAR – Langzeitpraktikum, Stand: 01.08.2020

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  • Konkretisierende Hinweise KAoA-STAR – Betriebspraktikum in Langzeit, Stand: 01.08.2020

  • Elementbeschreibung SBO 10.5 STAR – Übergangsbegleitung, Stand: 01.08.2020

  • Konkretisierende Hinweise KAoA-STAR – Übergangsbegleitung, Stand: 01.08.2020

  • Konkretisierende Hinweise KAoA-STAR – Flankierende Hilfen, Stand: 01.08.2020

  • Elementbeschreibung SBO 5.3 STAR – Arbeitsplatzbezogenes Kommunikationstraining I, Stand: 01.08.2020

  • Konkretisierende Hinweise KAoA-STAR – Arbeitsplatzbezogenes Kommunikationstraining I, Stand: 01.08.2020

  • Elementbeschreibung SBO 10.2 STAR – Arbeitsplatzbezogenes Kommunikationstraining II, Stand: 01.08.2020

  • Konkretisierende Hinweise KAoA-STAR – Arbeitsplatzbezogenes Kommunikationstraining II, Stand: 01.08.2020

  • Elementbeschreibung SBO 10.3 STAR – Betriebsnahes Bewerbungstraining/Umgang mit Dolmetschenden und Technik, Stand: 01.08.2020

  • Konkretisierende Hinweise KAoA-STAR – Betriebsnahes Bewerbungstraining/Umgang mit Dolmetschenden und Technik, Stand: 01.08.2020


7 incomplete Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.