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titleBegründende Verpflichtung

§ 185 Abs. 2 Satz 4 SGB IX

§ 185 Abs. 4 SGB IX§ 185 Absatz 2 Satz 4 SGB IX

§ 185 Absatz 4 SGB IX


Für AZAV-zugelassene IFD siehe Anhang.

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titleÜbergeordnete Anforderungen

Nach § 185 Abs. 2 Satz 4 SGB IX § 185 Absatz 2 Satz 4 SGB IX umfasst die begleitende Hilfe im Arbeitsleben auch die nach den Umständen des Einzelfalles notwendige psychosoziale Betreuung von schwerbehinderten Menschen.

Die psychosoziale Betreuung schwerbehinderter Menschen ist als gesetzlicher Bestandteil der begleitenden Hilfe nach § 185 Abs. 2 SGB IX § 185 Absatz 2 SGB IX originäre Aufgabe des Integrationsamtes. Sie kann nicht in ihrer Gesamtheit auf Dienste freier gemeinnütziger Einrichtungen und Organisationen übertragen werden. Das Integrationsamt kann jedoch gem. §§ 27a und 28 Abs. 2 §§ 27a und 28 Absatz 2 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) Integrationsfachdienste bei der Durchführung dieser Aufgabe beteiligen.

Nach § 185 Abs. 4 SGB IX § 185 Absatz 4 SGB IX i.V V.m. § 55 Abs. 5 SGB IX  m. § 55 Absatz 5 SGB IX können die Integrationsfachdienste im Einzelfall im Rahmen der „Unterstützten Beschäftigung“ mit der Berufsbegleitung beauftragt werden.


Länderspezifische Anforderungen sind zu prüfen.

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Hier steht der Text in Arial 11, linksbündig, Silbentrennung aktiviert, Zeilenabstand 1,0.
Hinweis: Hier benannte länderspezifische Anforderungen mit genauer Referenzierung/ Quelle ausweisen.

12 incomplete Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.
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titleÜbergeordnete Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

11 12 complete Übergeordnete Umsetzungshilfen und Hinweise zur Nachweisführung sind nicht vorhanden.
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titleLänderspezifische Anforderungen
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id4
titleLänderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

Hier steht der Text in Arial 11, linksbündig, Silbentrennung aktiviert, Zeilenabstand 1,0.

13 incomplete Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.