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id2
titleÜbergeordnete Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

Die Integrationsfachdienste können bei der Umsetzung der vereinbarten Aktivitäten beteiligt werden.

Der Koordinierungsausschuss ist eine mögliche Plattform für den Austausch in der Zusammenarbeit zwischen den Netzwerkpartnern (siehe auch Kapitel 4.2.1.4 Gemeinsamer Ergebnisbewertungen in Koordinierungsausschüssen).

Festlegungen und Ergebnisse werden protokolliert und den teilnehmenden Netzwerkpartnern zur Kenntnis gegebenBeratung zu und der Austausch über regionale Vereinbarungen und Modellprojekte soll im Rahmen der regional etablierten Austauschformate (siehe Gemeinsame Empfehlung Integrationsfachdienste ) stattfinden.


11 incomplete Übergeordnete Umsetzungshilfen und Hinweise zur Nachweisführung sind nicht vorhanden.

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