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In der Praxis werden Fachdienstliche Stellungnahmen häufig im Rahmen der Ermittlung einer außergewöhnlichen Belastung nach § 27 SchwbAV vom Integrationsamt beauftragt, insbesondere dann, wenn sich eine psychische Beeinträchtigung am Arbeitsplatz zeigt, deren Auswirkungen technisch eher nicht messbar sind. Eine Fachdienstliche Stellungnahme soll z.B. darlegen, zu welchen Belastungen und Fehlentwicklungen am Arbeitsplatz und im Arbeitsumfeld die Situation führt. Zur Präzisierung des Ausmaßes der Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz dient diese Aufbau, Gliederung und Form einer Stellungnahme orientieren sich an der |