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titleLänderspezifische Anforderungen

Öffentlichkeitsarbeit

Der Integrationsfachdienst (IFD) macht in enger Abstimmung mit dem LVR-Inklusionsamt sein Angebot bei allen einschlägigen Stellen bekannt und leistet hierzu die erforderliche Öffentlichkeitsarbeit. Diese beinhaltet insbesondere die Pressearbeit, die Durchführung von Veranstaltungen sowie die Internetpräsenz.

Die Öffentlichkeitsarbeit in der Zuständigkeit des IFD gemäß Kapitel Kapitel 2.3.1 führt dieser unter Berücksichtigung der LVR-Eckpunkte für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit selbstständig durch.

Er wendet hierbei regelmäßig die Vorgaben des LVR-Inklusionsamtes zur Öffentlichkeitsarbeit an und nutzt die gemeinsamen Materialien (Logo, Kopfbögen, Flyer, Informationsmaterialien, etc.).

Die Nutzung des jeweils aktuellen IFD-Logos einschließlich des Claims „Im Auftrag des LVR-Inklusionsamtes“ ist zwingend.

Auf das LVR-Inklusionsamt als Auftraggeber ist immer angemessen hinzuweisen.

Der IFD verwendet immer an den Stellen, an denen er über das Angebot von KAoA-STAR informiert, die Logos der Vereinbarungspartner gemäß der verbindlichen Logoleiste (siehe Downloadbereich KlifdWeb).

Der IFD verpflichtet sich zur Öffentlichkeitsarbeit über das Angebot des IFD. Er äußert sich hierbei im Rahmen seines gesamten Auftrags.

Die geplante Öffentlichkeitsarbeit wird im Vorfeld mit dem LVR-Inklusionsamt abgestimmt; Presseartikel werden nach Erscheinen dem LVR-Inklusionsamt zur Kenntnisnahme zur Verfügung gestellt.

Bei Veranstaltungen im kommunalpolitischen Rahmen informiert der IFD das LVR-Inklusionsamt im Vorfeld (Vorlauf zwei bis drei Wochen).

Der Internetauftritt eines IFD ist so zu gestalten, dass dieser für die Anwender*innen (mit und ohne Einschränkungen) barrierearm und im Idealfall barrierefrei ist. 

Der Internetauftritt eines IFD im Rheinland richtet sich nach den Empfehlungen des LVR-Inklusionsamtes.

Die wichtigsten Informationen sollen in DGS-Videos mit Untertext verfügbar sein.

Hierzu verlinkt der IFD im Rheinland seinen Internetauftritt auf die Internetseiten „IFD-Beratung für hörbehinderte Menschen im Rheinland“.

Die Verlinkung auf den Internetauftritt des IFD Sehen wird ebenfalls empfohlen.

 

Netzwerkarbeit

Der IFD beachtet, dass der Zusammenarbeit mit folgenden Akteuren eine besondere Bedeutung zukommt:

  • Kammern (IHK, HWK, LWK) und Arbeitgeberverbänden,

  • Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben bzw. Fachstellen für behinderte Menschen im Beruf,

  • Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (§ 185a SGB IX§ 185a SGB IX),

  • Rehabilitationsträger,

  • Werkstätten für behinderte Menschen und andere Leistungsanbieter,

  • Trägern der Unterstützten Beschäftigung (InBeQ).

Er vernetzt sich mit diesen und leistet eine regelmäßige und kooperative Netzwerkarbeit.

Der IFD initiiert bzw. beteiligt sich an für ihn relevanten „Runden Tischen“ in der Region.

Netzwerkarbeit im Schwerpunkt Übergang Schule-Beruf

In gemeinsamer Verantwortung setzen das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRWMAGS NRW), das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRWMSB NRW), die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit des Landes Nordrhein-Westfalen (RD NRWRD NRW) sowie die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) die Landesinitiative KAoA-STAR um. Es besteht eine enge Kooperation mit den 53 kommunalen 53 kommunalen Koordinierungsstellen der Landesinitiative KAoA und den zuständigen Schulaufsichten.

Eine gelingende Netzwerkarbeit ist daher von besonderer Bedeutung.

Der IFD berücksichtigt im Rahmen der Berufsorientierung insbesondere folgende Netzwerke:

  • Regionale Netzwerktreffen/Runde Tische,

  • Arbeitskreise der Studien- und Berufswahlkoordinatoren,

  • Elterninformationsveranstaltungen,

  • Regionaler Koordinierungsausschuss,

  • Netzwerke der Unternehmer (z. B B. Unternehmerfrühstück),

  • Fachtage der IFD,

  • Fachkräftetreffen der IFD.


1 incomplete Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.

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titleLänderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

Dokumente des LVR:

  • Eckpunkte für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der IFD im Rheinland, Stand: 25.11.2021

  • Empfehlungen des LVR-Inklusionsamtes für den Internetauftritt der Integrationsfachdienste im Rheinland, Stand 03.05.2019

  • Informationen zur Verwendung der Dateien mit dem (aktualisierten) Logo für die IFD im Rheinland

  • Informationen zur Verwendung der Dateien für die Erstellung von Briefbogen für die IFD im Rheinland

  • Informationen zur Verwendung der Dateien für die Erstellung von Visitenkarten für die IFD im Rheinland

  • Vorschlag zur Gestaltung der E-Mail-Signatur („E-Mail-Abbinder“) für die IFD im Rheinland

  • Empfehlungen des LVR-Inklusionsamtes für den Internetauftritt der Integrationsfachdienste im Rheinland, Stand: 03.05.2019

interner Link für die vorgenannten Dokumente auf Hinweise für die Öffentlichkeitsarbeit der IFD


2 incomplete Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.