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Stand der Erklärung: 01.08.2023

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für KASSYS BUND und dessen Unterseiten.Barrierearmut gilt für https://kassys.atlassian.net/wiki/spaces/KASSYS/*

Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) und des WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) und der VPAT Sektion 508 größtenteils vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte:

  • In den Webauftritt eingebundene Informationen

...

  • PDF-Dokumente

  • Videos

  • in Form von einzelnen Tabellen und Grafiken sowie Videos (Tutorials).

  • Aus dem Web-Auftritt erzeugbare PDF-Dateien mit dem Inhalt einzelner oder aller Kapitel.

Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Der Webauftritt wird an die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen angepasst und optimiert. Die identifizierten Defizite und Mängel

...

  • sind systembedingt und liegen nicht im Verantwortungsbereich der BIH. Als Nutzer von Atlassian ist die BIH darauf angewiesen, dass der Hersteller Atlassian entsprechend seiner Auskunft die Anwendung hin zur Barrierearmut verbessert.

  • Aus Confluence erzeugte *.pdf-Dateien sind nicht barrierefrei. Auch hier ist die BIH darauf angewiesen, dass die jeweiligen Software-Hersteller die Anwendungen hinsichtlich der Barrierearmut verbessern.

Erstellung dieser Erklärung zur

...

Barrierearmut

Diese Erklärung wurde am 01.08.2023 erstellt. Die Einschätzung basiert auf Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Anforderungen der Barrierefreiheitsanforderungen Barrierearmut mitteilen:

Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) e.V.
Geschäftsstelle
c/o Landschaftsverband Rheinland
Deutzer Freiheit 77-79
50663 50679 Köln

Tel.: 0221 809-5390
Fax: 0221 8284-1605

E-Mail an: kassys@bih.de

Verantwortlich für den Diensteanbieter:
Christoph Beyer

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

Per Telefon: 0511/120-4010
Per E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de