Im Rahmen der Kernprozesse kann der Integrationsfachdienst im Auftrag der Leistungsträger folgende Aufgaben nach § 193 Absatz 2 SGB IX § 193 Absatz 2 SGB IX wahrnehmen.
Diese sind in den nachfolgend aufgeführten Kapiteln dargestellt: root Seitenhierarchie
3.2.5.1 Erstellung individueller Fähigkeits-, Leistungs- und Interessenprofile
3.2.5.2 Unterstützung bei der Berufsorientierung und Berufsberatung in Schulen
...