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titleLänderspezifische Anforderungen
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In Niedersachsen sind bei den Integrationsfachdiensten hinsichtlich des Überganges von einer WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt hauptsächlich unterstützende Aufgaben im Bezug zum Budget für Arbeit angesiedelt.

Die Aufgaben beinhalten:

  • die Information aller Interessierten zum Budget für Arbeit,

  • die Beratung aller Beteiligten bei Übergängen von dem geschützten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt inklusive des Budgets für Arbeit (Neutrale Ansprechperson),

  • in Einzelfällen die Begleitung von Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (Anbahnung, siehe u.a. Definition) sowie

  • der Aufbau und die Pflege von Netzwerken und eine aktive Öffentlichkeitsarbeit zu den Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. 

Die Ausführungen aus dem Handbuch zum Budget für Arbeit in der jeweilig aktuellen Fassung sind zu beachten.

Bei dem gesamten Aufgabenbereich „Budget für Arbeit“ sind die Qualitätsanforderungen aus Kassys zu beachten.

Konkretisiert auf die Aufgabenwahrnehmung gelten daneben noch folgende Merkmale:

Prozessqualität:

  • Die Standards aus dem Handbuch werden beachtet.

  • Das Thema wird ein fester Besprechungspunkt in den Regionalen Dienstbesprechungen und im Sprecherkreis.

  • Die zuständigen Fachkräfte bilden jeweils in den Regionalgruppen Arbeitsgruppen, die sich regelmäßig treffen und austauschen. Der Turnus obliegt den Arbeitsgruppen je nach regionaler Anforderung selbst.

  • Das Handbuch wird von der IFD-Koordination unter Mitwirkung der Fachkräfte evaluiert und bei Bedarf angepasst.

  • Mindestens einmal jährlich findet eine Dienstbesprechung mit allen beteiligten Fachkräften und der Koordination des Integrationsamtes statt.

Strukturqualität:

  • Es wird eine landesweite Übernahme durch alle Integrationsfachdienste mit Ausnahme der Integrationsfachdienste für hörbehinderte Menschen angestrebt

Definition „Anbahnung“ im Rahmen eines Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt:

„Steht einem potentiellen Budgetnehmer/ Übergänger auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ein konkreter Arbeitsplatz in Aussicht, so kann die Realisierung des Arbeitsverhältnisses und ggf. das Zustandekommen eines Budgets für Arbeit durch umfassende Beratung und aktive Unterstützung aller am Prozess Beteiligten begleitet werden.

Voraussetzung ist, dass bei dem potentiellen Budgetnehmer/ Übergänger auf den allgemeinen Arbeitsmarkt entweder bereits die Feststellung einer Schwerbehinderung/ Gleichstellung erfolgt ist oder sich zumindest im Antragsverfahren befindet.

 

Die Anbahnung umfasst zum Beispiel:

  • die umfassende Beratung aller Beteiligter zum Budget für Arbeit,

  • das Hinwirken auf eine Beratung des potentiellen Budgetnehmers/ Übergänger auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch die Deutsche Rentenversicherung,

  • die Unterstützung des potentiellen Budgetnehmers/ Übergängers auf den allgemeinen Arbeitsmarkt bei Behördengängen,

  • die Beratung des potentiellen Betriebes zu den Leistungsmöglichkeiten der verschiedenen Leistungsträger, bzw. das Verweisen und die Zusammenarbeit mit einer Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber oder

  • die Teilnahme an der Teilhabeplanung.

Die Anbahnung endet mit dem Beginn des Arbeitsverhältnisses auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder mit der Feststellung, dass dieses Arbeitsverhältnis nicht zu Stande kommt. Eine bereits begonnene Anbahnung ist ebenfalls zu beenden, sofern die Anerkennung eines GdB bestandskräftig abgelehnt oder bestandskräftig unter 50 festgestellt worden ist.“

Die mögliche Teilnahme an folgenden Teilhabekonferenzen, z.B. bei der Überprüfung des Hilfebedarfs, erfolgt im Rahmen einer Berufsbegleitung durch den IFD und gehört nicht zur Anbahnung.

Eine Vermittlung im Sinne einer Akquise von Arbeitgeber findet in Niedersachsen nicht statt.

6 6 incomplete Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.

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titleLänderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

7 7 complete Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.