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In Niedersachsen sind bei den Integrationsfachdiensten hinsichtlich des Überganges von einer WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt hauptsächlich unterstützende Aufgaben im Bezug zum Budget für Arbeit angesiedelt. Die Aufgaben beinhalten:
Die Ausführungen aus dem Handbuch zum Budget für Arbeit in der jeweilig aktuellen Fassung sind zu beachten. Bei dem gesamten Aufgabenbereich „Budget für Arbeit“ sind die Qualitätsanforderungen aus Kassys zu beachten. Konkretisiert auf die Aufgabenwahrnehmung gelten daneben noch folgende Merkmale: Prozessqualität:
Strukturqualität:
Definition „Anbahnung“ im Rahmen eines Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt: „Steht einem potentiellen Budgetnehmer/ Übergänger auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ein konkreter Arbeitsplatz in Aussicht, so kann die Realisierung des Arbeitsverhältnisses und ggf. das Zustandekommen eines Budgets für Arbeit durch umfassende Beratung und aktive Unterstützung aller am Prozess Beteiligten begleitet werden. Voraussetzung ist, dass bei dem potentiellen Budgetnehmer/ Übergänger auf den allgemeinen Arbeitsmarkt entweder bereits die Feststellung einer Schwerbehinderung/ Gleichstellung erfolgt ist oder sich zumindest im Antragsverfahren befindet.
Die Anbahnung umfasst zum Beispiel:
Die Anbahnung endet mit dem Beginn des Arbeitsverhältnisses auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder mit der Feststellung, dass dieses Arbeitsverhältnis nicht zu Stande kommt. Eine bereits begonnene Anbahnung ist ebenfalls zu beenden, sofern die Anerkennung eines GdB bestandskräftig abgelehnt oder bestandskräftig unter 50 festgestellt worden ist.“ Die mögliche Teilnahme an folgenden Teilhabekonferenzen, z.B. bei der Überprüfung des Hilfebedarfs, erfolgt im Rahmen einer Berufsbegleitung durch den IFD und gehört nicht zur Anbahnung. Eine Vermittlung im Sinne einer Akquise von Arbeitgeber findet in Niedersachsen nicht statt. |
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