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titleLänderspezifische Anforderungen

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In Niedersachsen sind einigen IFD zusätzlich zu den Kernaufgaben die Aufgabenbereiche „JobcoachingAP“ und „Koordinierungsstelle JobcoachingAP“ zugewiesen. Die zugewiesenen Stellen sind mit dementsprechend qualifiziertem Personal zu besetzen (siehe Qualifikation).

 

Definition JobcoachingAP:

 

JobcoachingAP

 

  1. ist ein definiertes Leistungsangebot zur nachhaltigen Teilhabe am Arbeitsleben einer Person mit besonderem Unterstützungsbedarf in einem Betrieb oder einer Dienststelle des allgemeinen Arbeitsmarktes.

 

  1. findet im Wesentlichen im Betrieb am Praktikums-, Qualifizierungs-, Umschulungs- oder Arbeitsplatz der Person mit besonderem Unterstützungsbedarf statt.

 

  1. wird von betriebsexternen Fachkräften durchgeführt, die sich in den Arbeitsalltag der Person mit besonderem Unterstützungsbedarf einbinden.

 

  1. hat das Ziel, die betrieblich Beteiligten (Person mit besonderem Unterstützungsbedarf, Führungskräfte und Kollegen) zu befähigen, eigene Lösungen zu entwickeln.

 

  1. initiiert und gestaltet Lern- und Entwicklungsprozesse

 

a. der Person mit besonderem Unterstützungsbedarf zur Erbringung der betrieblichen Anforderungen an seinem Praktikums-, Qualifizierungs-, Umschulungs- oder Arbeitsplatz.

b. der Kollegen, Führungskräfte und weiterer betrieblich Beteiligter zur Gestaltung individueller Arbeitsinhalte und der Arbeitssituation.

 

  1. ist ein bedarfsabhängiger, zeitlich begrenzter, ziel- und ergebnisorientierter Prozess von in

der Regel mehreren Monaten.

 

  1. kann zur Arbeitsplatzsicherung innerhalb von oder in Kombination mit anderen Unterstützungsangeboten oder auch einzelstehend durchgeführt werden.

 

Die Betreuungsdichte bei einem JobcoachingAP ist um ein Vielfaches höher als bei einer Maßnahme der Berufsbegleitung. Das JobcoachingAP ist in der Regel auf einen klar umrissenen Zeitraum begrenzt, bietet aber eine hohe Betreuungsdichte, die vom zeitlichen Umfang zumeist abnehmend ist, je länger das JobcoachingAP andauert. Der Jobcoach ist ein Dienstleister, der für einen bestimmten, klar definierten Auftrag hinzugezogen wird.

 

JobcoachingAP ist nicht nur „training-on-the job“ bzw. Vermittlung tätigkeitsrelevanter Fähigkeiten und Fertigkeiten, sondern auch

 

  • Entwicklung von sozialen und anderen übergeordneten Kompetenzen,

 

  • Aufzeigen von Gesamtzusammenhängen im Betrieb (z.B. Arbeitstempo, Qualitätsanforderungen, Standards, Kommunikationsstrukturen usw.)

 

Unter der Bezeichnung Jobcoaching z.B. durchgeführte Berufs- bzw. psychosoziale Begleitung, Arbeitsassistenz, Persönlichkeitscoaching, Arbeitstraining und ähnliche unterstützende Maßnahmen sind kein JobcoachingAP.

 

Qualifikation der Jobcoaches:

Als Qualifikation ist die Weiterbildung zum Jobcoach

·         des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) Inklusionsamtes Arbeit in Kooperation mit der Handwerkskammer Bildungszentrum Münster und dem LWL-Berufsbildungswerk Soest oder

·         des Deutschen Verbandes Ergotherapie e. V. (DVE) in Kooperation mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) oder

·         des Instituts für berufliche Qualifizierung und Entwicklung (IFB) Nottuln in Kooperation mit dem Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen oder

·         der Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung e.V. (BAG UB)

erforderlich.

 

Die Zugangsvoraussetzungen für die Teilnahme an dieser Weiterbildung sind:

 

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung zuzüglich einer dreijährigen Berufserfahrung zuzüglich pädagogische Zusatzqualifikation (mindestens Ausbildereignung) oder

  • ein Berufsabschluss in den Bereichen Pädagogik, Gesundheit oder Soziales zuzüglich mindestens einer einjährigen Erfahrung in der Arbeit mit Menschen im erwerbsfähigen Alter oder

  • ein Studienabschluss in den Bereichen Pädagogik, Gesundheit oder Soziales zuzüglich mindestens einer einjährigen Erfahrung in der Arbeit mit Menschen im erwerbsfähigen Alter

Die erforderliche Weiterbildung kann, sofern sie bei Einstellung in den IFD noch nicht vorliegt, in einem mit dem Integrationsamt abgestimmten Zeitraum nach Einstellung erlangt werden. Die Kosten der Weiterbildung werden vom Integrationsamt übernommen.

Qualifikation der Koordinierungsstelle JobcoachingAP:

Für die Qualifikation ist die bereits erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung zum Jobcoach von einem der o. g. Anbieter erforderlich. Des Weiteren muss bereits Erfahrung mit der Kernaufgabe des IFD bestehen.

Aufgaben der IFD-internen Jobcoaches:

  • die Planung und Durchführung von JobcoachingAP-Maßnahmen in Einzelfällen

  • die Teilnahme an Arbeitsgruppen und Mitarbeit in Projekten

  • die aktive Öffentlichkeitsarbeit zum Thema JobcoachingAP auch in Kooperation mit den Beratenden der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgebende (EAA) in regionalen Netzwerken

  • die Zusammenarbeit mit den IFD-Fachkräften aus der originären Tätigkeit des IFD sowie mit der vom Integrationsamt eingesetzten Koordinierungsstelle JobcoachingAP und der JobcoachingAP-Steuerung beim Integrationsamt

  • die Zusammenarbeit und der Austausch mit allen niedersächsischen IFD

 

Sollte die Auslastung der Fachkräfte, die im Bereich des JobcoachingAP  tätig sind, nicht erreicht werden, ist in Absprache mit dem Integrationsamt ein unterstützender Einsatz dieser Fachkräfte im Bereich der Kernaufgaben möglich.

 

Aufgaben der Koordinierungsstelle JobcoachingAP:

Administrative Aufgaben

  • Inhaltliche Vorprüfung der Voraussetzungen einer JobcoachingAP-Maßnahme, ggf. in Abstimmung mit dem Integrationsamt und Abstimmungen mit den zuständigen IFD-Fachkräften

  • Falldokument und Fallordner anlegen, Dokumentverschlüsselung und Übermittlung an die Beteiligten

  • Empfehlung zur Genehmigung an das Integrationsamt aussprechen und Entscheidung einholen

  • Durchführung des Matching-Prozesses

  • Empfehlung eines passenden Jobcoaches aus dem Pool anhand der geltenden Kriterien

  • Maßnahmeplanung:

·         Inhaltliche Prüfung und Prüfung auf Vollständigkeit der Unterlagen nach Vorlage des Maßnahmeplanes mittels Vier-Augen-Prinzip

·         Bedarfsweise Rückmeldung an den Jobcoach

·         Weiterleitung und Empfehlung zur Bewilligung der Maßnahme an das Integrationsamt

  • Weiterer Prozessverlauf

·         Leistungsnachweise monatlich annehmen, sichten und weiterleiten

·         Bewilligungsbescheid sichten, Daten an die IFD-Fachkraft übermitteln

·         Plausibilitätsprüfung und Weiterleitung der Rechnungen

·         Daten der Bewilligung (Stunden, Dauer) in Datenbank einpflegen

·         Verlängerungsanträge auf Anfrage an die IFD-Fachkräfte übermitteln, inhaltliche Vorprüfung der Verlängerungsanträge und Weiterleitung an das Integrationsamt zur Entscheidung

·         Berichtswesen (Zwischen- und Abschlussberichte) sichten und fachliche Einschätzung bei Bedarf – Weiterleiten an die IFD-Fachkräfte und Integrationsamt

Schnittstellenmanagement

  • Sicherstellung einer reibungslosen Kommunikation zwischen Integrationsamt , Jobcoaches, IFD-Fachkräften und der HAWK (während der Laufzeit der wissenschaftlichen Begleitung) beispielsweise durch informierende Berichte, Jour-Fixe-Termine, etc.

  • Sicherstellung einer reibungslosen Zusammenarbeit innerhalb der Koodinierungsstelle durch

·         Pflege der Datenbank

·         mit dem Auftraggeber abgestimmte Vertretungsregelungen

·         regelmäßige Fallbesprechungen und Austausche

·         Sicherstellung des Vier-Augen-Prinzips bei Empfehlungen gegenüber dem Integrationsamt

·         Teilnahme an einer mindestens quartalsweise stattfindenden Teamsupervision

·         Prozessoptimierung in Abstimmung mit dem Integrationsamt

Qualitätsmanagement

  • Begleitung der IFD bei der Implementierung des JobcoachingAP-Angebotes

  • Hilfestellung bei der Umsetzung der Regelungen zur Zusammenarbeit der IFD-Fachkräfte und der Jobcoaches im Gesamtprozess

  • Angebot von Schulungen und Sprechstunden für IFD-Fachkräfte

  • Angebot von Fortbildungen für Jobcoaches

  • Entwicklung von Berichtsvorlagen für die Dokumentation in Abstimmung mit dem Integrationsamt

  • Regelmäßige Überprüfung und Anpassung des zu nutzenden Falldokuments und der Anhänge

  • Überarbeitung des Handbuches nach den geltenden Kriterien

  • Teilnahme an Arbeitsgruppen nach Vorgabe des Integrationsamtes (z. B. AG Jobcoaching, Unter-Arbeitsgruppe mit IFD und HAWK)

  • Verwaltung und Erweiterung des Jobcoach-Pools

·         Anwerben von geeigneten Jobcoaches für den Pool

·         Prüfung der Qualifizierung der Jobcoaches

·         Pflege der Datenbank mit Angaben über spezifische Schwerpunkte, Kompetenzen sowie Kapazitäten und Verfügbarkeit der Jobcoaches

·         Sicherstellung des allgemeinen Informationsflusses zwischen den Jobcoaches

·         Kennenlerngespräche mit neuen Jobcoaches im Pool oder Interessierten

·         Reflexionsgespräche und Fallbegleitungen während der Weiterbildung, in der Anfangsphase nach Aufnahme in den Pool und in Einzelfällen

·         in Absprache mit dem Integrationsamt Kriterien zur Aufnahme prüfen und ggf. anpassen

·         Austausch mit Weiterbildungsleitungen zum Curriculum, Stand der Weiterbildungen von Einzelpersonen und Vergabe von Praxisfällen

  • Zusammenarbeit mit der HAWK (während der Laufzeit der wissenschaftlichen Begleitung)

·         Regelmäßiger Austausch

·         Datenerhebung und -übermittlung

·         Weiterleitung von Informationen der HAWK an die Jobcoaches

·         Teilnahme an Interviews und Veranstaltungen der HAWK

  • Öffentlichkeitsarbeit

·         Entwicklung von Informationsmaterial in Abstimmung mit dem Integrationsamt

·         Teilnahme an Veranstaltungen in einschlägigen überregionalen Netzwerken (z. B. BAG UB, DGJC, etc.)

·         Netzwerkpflege und Teilnahme an bzw. Organisation von Veranstaltungen von und für

  • Netzwerke selbständiger Jobcoaches, z.B. Deutsche Gesellschaft für JobcoachingAP

  • IFD-Jobcoaches

  • Ansprechpersonen für JobcoachingAP anderer Bundesländer

  • Weiterbildungsleitungen der anerkannten und ggf. neuen Weiterbildungen

  • Arbeitgebenden der Regionen

 

Mindestbeschäftigungszeit:

 

Die Mindestbeschäftigungszeit liegen sowohl beim Bereich JobcoachingAP als auch bei der Koordinierungsstelle JobcoachingAP  bei 0,5 Vollzeiteinheiten (VZE) des beim Träger Anwendung findenden Tarifvertrages.

 

Zielgruppe/ Personenkreis:

 

Für Einzelfallmaßnahmen im Bereich JobcoachingAP muss eine Schwerbehinderung (§ 2 Abs. 2 SGB IX) festgestellt sein, beziehungsweise eine Gleichstellung mit dem Personenkreis vorliegen (§ 2 Abs. 3 SGB IX). Des Weiteren müssen die leistungsberechtigten Personen auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 156 i.V.m. § 185 SGB IX eingesetzt sein. Ein niederschwelliger Zugang wie bei den Kernaufgaben des IFD ist ausgeschlossen.

 

Im Prozess ist das Handbuch des Integrationsamtes in der jeweils gültigen Form zu beachten.

 

Der Prozess und die Dokumentation richten sich nach dem Ablauf im vorgegeben Falldokument.

Die Dokumentation erfolgt ebenfalls anhand des vorgegebenen Falldokumentes sowie in Zwischen- und Abschlussberichten je nach Vorgabe in den Einzelfällen, grundsätzlich zur Hälfte und zum Abschluss der Maßnahme.

JobcoachingAP ist ein fester Besprechungspunkt in den regionalen Dienstbesprechungen und im Sprecherkreis.

6 6 incomplete Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.

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titleLänderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

7 7 complete Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.