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titleLänderspezifische Anforderungen

Für Außentermine sind, falls erforderlich und verfügbar, vorrangig Dienst-Pkw zu nutzen. IFD-Standorte, denen keine Dienst-Pkw zur Verfügung stehen, sind private oder öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen, die nach den Bestimmungen der geltenden Dienstanweisungen und des Bundesreisekostengesetzes abgerechnet werden.

Näheres ist in entsprechenden Dienstvereinbarungen/Arbeitsanweisungen und trägerinternen Regelungen zu Wege- und Arbeitszeiten und Arbeitsortflexibilisierung (AOF) zu entnehmen.

Das Integrationsamt ist bestrebt eine barrierefreie Homepage (www.ifd-brandenburg.de), auf der Informationen zu Angeboten und Leistungen des Integrationsfachdienstes sowie Kontaktmöglichkeiten zu finden sind, zu betreiben.


6 incomplete Länderspezifische Vorgaben/Anforderungen sind nicht vorhanden.

http://www.ifd-brandenburg.de

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titleLänderspezifische Umsetzungshilfen und mögliche Nachweisführung

Fahrtenbücher sind entsprechend der Anweisungen zu führen.
Es stehen technische Möglichkeiten, z. B. die Nutzung von Videokonferenzen zur Verfügung.

Verweis auf Kapitel 3.1.1 Niederschwelliger Zugang


7 incomplete Länderspezifische Umsetzungshilfen sind nicht vorhanden.